Die Entsorgung von Regenwasser wird in Neubulach in den kommenden Jahren merklich teurer. Foto: © bidaya – stock.adobe.com

Satzung beschlossen. Laut Gemeinde steigende Kosten für Kläranlage Ursache.

Neubulach - "Es geht gleich richtig los!" – kaum hatte der Neubulacher Gemeinderat in seiner letzten Sitzung im alten Jahr im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung die künftige Notwendigkeit von Gebühren- und Steuererhöhungen diskutiert, stand eine erste dieser Erhöhungen bereits auf der Tagesordnung.

Die Neu-Festsetzung – sprich: Erhöhung – der Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren sowie die Neufassung der Abwassersatzung hätten ihre Ursachen tatsächlich aber nicht in der zunehmend angespannteren Haushaltssituation der Stadt, so Bürgermeisterin Petra Schupp in ihrem Erläuterungen. Sondern in den steigenden Kosten für den Betrieb der von Neubulach mit genutzten Kläranlage in Calw.

Diese stellt mit mehr als 253.000 Euro anteiligen Kosten für Neubulach noch vor dem Unterhalt des Kanalnetzes (194.000 Euro) den größten Kostenblock im Bereich Abwasserbeseitigung dar. Insgesamt verursacht der Bereich Abwasser im neuen Jahr Aufwände von fast 687.000 Euro, die durch Gebühren gedeckt werden müssen – wobei die Stadtverwaltung von einem Aufkommen an Schmutzwasser in einer Größenordnung von 238.000 Kubikmetern ausgeht, beim Niederschlagswasser von einer Menge von 463.000 Kubikmetern.

Sondereffekt aufgezeigt

Würden die Kosten – bezogen auf die prognostizierten, also auf Basis der Erfahrungswerte aus den Vorjahren geschätzten Abwassermengen – vollständig kostendeckend umgeschlagen, würde der Kubikmeter-Preis für Schmutzwasser in Neubulach 2020 von zuletzt 2,18 Euro auf stolze 2,92 Euro springen, was einem Kostenanstieg von mehr als 33 Prozent entsprechen würde. Weshalb die Verwaltung dem Gemeinderat empfahl, als "Sondereffekt" einen bisher noch nicht ausgeglichenen Restbetrages einer Überdeckung aus dem Haushaltsjahres 2015 in Höhe von exakt 102 209,65 Euro (Überdeckung, beziehungsweise Gewinn 2015 insgesamt: 212.209,65 Euro) für 2020 in der Schmutzwasserbeseitigung zu verrechnen. Dadurch könne man den Preisanstieg bei den Schmutzwassergebühren zumindest für das neue Jahr auf 2,48 Euro je Kubikmeter begrenzen, was einem Anstieg von dann "nur" noch knapp 14 Prozent bedeuten würde.

Allerdings: Einen solchen "Ausgleich" aus früheren Gewinnen gibt es für den Bereich der Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung nicht, weshalb die Gebühren hier – entsprechend den prognostizierten Kosten – von zuletzt 0,45 Euro auf 0,73 Euro steigen werden, ein Anstieg von über 62 Prozent. Auch deshalb sprach sich der Gemeinderat letztlich einstimmig für die von der Verwaltung empfohlene Verrechnung der Gewinne aus dem Jahr 2015 zumindest beim Schmutzwasser aus, sodass zumindest hier der niedrigere Gebührensatz von 2,48 Euro mit Beginn des neuen Jahres greifen wird.

Zweckverband geplant

Jedoch schwor Kämmerer Manfred Maurer die Gemeinderäte gleichzeitig auch schon mal darauf ein, dass in den kommenden Jahren die Abwassergebühren insgesamt voraussichtlich weiter deutlich würden steigen müssen, da "auch die Kosten weiter steigen".

In diesem Zusammenhang berichtete Bürgermeisterin Schupp, dass sie bereits beim neuen Calwer Oberbürgermeister Florian Kling die schon länger von Neubulach geforderte Gründung eines gemeinsamen Zweckverbands für den Bereich Abwasser "angemahnt" habe. Dieser habe auch zugesagt, diese Gründung – im Gegensatz zu seinem Vorgänger – auch zügig umzusetzen.

Durch einen solchen Zweckverband erhoffe sich die Stadt Neubulach mehr Transparenz und vor allem Einfluss auf die Kostenentwicklung im Bereich des Calwer Klärwerks zu gewinnen. Wenngleich man nach wie vor "sehr froh" in Neubulach sei, sich seinerzeit gegen eine eigene Kläranlage und für den Anschluss an Calw entschieden zu haben, da man allein als Betreiber einer solchen Einrichtung sicher noch mit weit heftigeren Kosten(-steigerungen) zu kämpfen hätte.

Nur ein paar Korrekturen

Gemeinsam mit den neuen Abwassergebühren verabschiedete der Neubulacher Gemeinderat – ebenfalls einstimmig – auch eine neue Gebührensatzung für die Stadt, die allerdings neben den neuen Gebührensätzen nur einige redaktionelle "Korrekturen" des ursprünglichen Wortlauts beträfen. Durch die Neufassung soll wieder ein "einheitliches Werk" entstehen, indem alle in den vergangenen Jahren beschlossenen Änderungssatzungen neu in eine einzige Fassung eingearbeitet wurden.

Die bisherige Abwassersatzung entsprach bereits im Wesentlichen der Mustersatzung des Gemeindetags Baden-Württemberg. In der Neufassung der Neubulacher Abwassersatzungen wurden nun weitere Formulierungen der Mustersatzung übernommen, die den Regelungsinhalt "konkretisieren, aber nicht ändern". Seit der Neufassung des Wassergesetzes im Jahr 2014 wurden die in der bisherigen Neubulacher Abwassersatzung bestehenden Verweise auf das Wassergesetz nicht angepasst. In der Neufassung wurden die Verweise entsprechend aktualisiert.