In jüngster Zeit kommt es vermehrt vor, dass vom Rat abgelehnte Bauanträge in kaum überarbeiteter Fassung erneut aufs Tapet kommen. Das sorgt für Unmut. Ein Beispiel.
Es gibt Baugesuche, die haben schon fast das Zeug zum Klassiker. Wieder und wieder werden sie den Gemeinderäten vorgelegt – und werden abgelehnt. Das stinkt den Bauherren und Ratsmitgliedern wohl gleichermaßen. Während Erstere zunehmend Druck machen und zum Beispiel darauf verweisen, dass die Lörracher Baurechtsbehörde ihr Einvernehmen bereits signalisiert habe, fühlen sich Letztere zunehmend verschaukelt. Oder gar überflüssig.
So machte Ralf Blubacher (FDP) jüngst im Technischen Ausschuss des Gemeinderats seinem Unmut darüber Luft, als dem Gremium „ein alter Bekannter“ (Zitat von Bürgermeister Tobias Benz) erneut zur Beschlussfassung vorlag – und erneut einmütig abgewiesen wurde: das auf dem Grundstück Basler Straße 51 geplante Mehrfamilienhaus.
„Mal ehrlich: Wenn das Landratsamt hier sein Einvernehmen erteilt, dann sind wir hier alle langsam fehl am Platz“, unkte Blubacher beim Blick in die ihm großteils schon bekannten Bauunterlagen. Im Übrigen komme er sich „langsam verschuggelt“ vor.
19 eher kleine Wohnungen
„Große Teile haben sich nicht verändert – bei genauem Hinsehen“, räumte auch der Rathauschef ein. Nach wie vor plane der Bauherr anstelle des vor einiger Zeit abgerissenen Einfamilienhäuschens eine „sehr massive Bebauung“. Diese besteht unter anderem aus einem Wohnhaus mit 19 Wohneinheiten und einer Tiefgarage mit elf Plätzen. In kaum veränderter Form hatte das Gremium diesen Bauantrag bereits Anfang Mai als zu massiv abgewiesen.
Benz: „Da wurde kaum etwas geändert“
Zwar habe der Bauherr nun eine überplante Variante eingereicht, „aber das ändert nichts an unserer Einschätzung“, dass das Grundstück viel zu massiv überplant bleibe, wie Bürgermeister Benz eingangs erläuterte. Neu sehe der Entwurf nun unter anderem ein Flach- anstelle eines Satteldachs. Einige Angaben fehlten nach wie vor, monierte Benz. Außerdem bittet der Bauherr mit Blick auf die zumeist sehr kleinen Wohnungen um eine Ausnahme von der Stellplatzsatzung der Gemeinde, welche 1,5 Stellplätze pro Wohneinheit vorsieht. Der Bauherr möchte lediglich einen Parkplatz pro Wohneinheit realisieren.
Trotzdem habe die Baurechtsbehörde bereits anklingen lassen, das Bauprojekt in dieser Form als genehmigungsfähig einzustufen, ärgerte sich der Bürgermeister. Es liege dann am Gemeinderat, gegebenenfalls über das Einlegen von Widersprüchen nachzudenken.
Neubau sei zu massiv
Ob dieser Aussichten schwoll Gertrud Wittek (FW) sichtlich der Kamm. „Wir lehnen das ab. Das ist so massiv“, sagte sie namens ihrer Fraktion. Da es sich nicht um sozial geförderten Wohnraum handle, wäre aus ihrer Sicht zudem ein Unding, bei diesem Projekt als Gemeinde ein Abweichen von der geltenden Stellplatzsatzung abzuweichen. „Sonst kann man ja eigentlich gleich alles direkt durchs Landratsamt beschließen lassen. Wir hatten jetzt schon drei Sitzungen wegen dieses Projekts“, schimpfte Wittek und schüttelte dabei den Kopf.
Bejtovic: „Das ist grenzwertig“
Als „grenzwertig“ bezeichnete auch Elvis Bejtovic (Grüne) das vorliegende Baugesuch. Für ihn stelle sich die Frage, „wie man da parken soll“, auch mit Blick auf mögliche Besucher. „Keine Ahnung, wie man da ohne Blechschaden rauskommen soll“, zischte Ralf Blubacher mit Blick auf die Planungsunterlagen für die zugehörige Tiefgarage.
„Das geht wirklich nicht“, legte Claudia Grether (CDU) nach. Es müsse bei 1,5 Stellplätzen pro Wohnung bleiben. „Auch sonst ist das viel zu massiv“, sagte sie.