Die Erschließung des geplanten Seedorfer Baugebiets „Langenfeld“ am Ortseingang aus Richtung Dunningen erfolgt durch die Firma Glatthaar BauGrund GmbH. Dazu wird ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Gemeinde Dunningen und dem Unternehmen abgeschlossen. Foto: Weisser

Die Erschließung des geplanten Seedorfer Baugebiets „Langenfeld“ führt mit der Waldmössinger Firma Glatthaar Baugrund GmbH ein privates Unternehmen aus – ein absolutes Novum in der Gemeinde Dunningen.

Für das seit Ende 2023 laufende Bebauungsplanverfahren soll der Gemeinderat im nächsten Monat in öffentlicher Sitzung den Satzungsbeschluss fassen. Zuvor muss jedoch die Rechtssituation zwischen der Gemeinde und dem Erschließungsträger mittels eines notariell beglaubigten städtebaulichen Vertrags eindeutig geregelt sein.

 

Bei seinem jüngsten Zusammentreffen hat das Gremium dem vorgelegten Vertragsentwurf einhellig zugestimmt. Erarbeitet worden war dieser vom Stuttgarter Rechtsanwaltsbüro iuscomm.

Der online zugeschaltete Rechtsanwalt Kai-Markus Schenek erläuterte in groben Zügen die wichtigsten juristischen Bestimmungen und stand für Fragen aus der Ratsrunde zur Verfügung. Der städtebauliche Vertrag ist eine im Baugesetzbuch (Paragraf 11 BauGB) geregelte Sonderform des öffentlich-rechtlichen Vertrags.

Erschließung auf eigenen Kosten

Nach diesem verpflichtet sich die Firma Glatthaar BauGrund GmbH, die Erschließungsanlagen (Straße, Wasser, Kanal, Strom, Straßenbeleuchtung und öffentliche Flächen) im Baugebiet nach den Festsetzungen des Bebauungsplans auf eigene Kosten ordnungsgemäß herzustellen.

Das Eigentum an den Erschließungsanlagen ist nach erfolgter Abnahme auf die Gemeinde zu übertragen. Im Gegenzug gehen die Unterhaltungs- und Verkehrssicherheitspflichten danach auf die Kommune über. Eine Kündigung dieses Vertrages ist nur für den Fall möglich, dass die Bebauungsplansatzung nicht in Kraft tritt.

Die Ausführung der Erschließungsmaßnahmen wird seitens der Gemeinde vom Büro BIT Ingenieure aus Villingen-Schwenningen überwacht.