Der Schiltacher Gemeinderat hat die Stellungnahmen zum geplanten Neubaugebiet „Vor Leubach“ beraten. Nach Änderungen soll der Bebauungsplan erneut ausgelegt werden.
Eineinviertel Stunden nahm sich der Schiltacher Gemeinderat am Mittwochabend Zeit, um die Abwägungen der Stellungnahmen aus der Offenlage des Bebauungsplans „Vor Leubach“ zu diskutieren.
Bürgermeister Thomas Haas fasste eingangs die lange Geschichte des geplanten, rund sieben Hektar großen Neubaugebiets zusammen. Bereits 2002 habe die Stadt in diesem Bereich die Ausweisung eines Baugebiets in Erwägung gezogen. 2011 erfolgte dann ein erster Aufstellungsbeschluss für ein Gewerbegebiet, um einem ortsansässigen Industriebetrieb Fläche für eine Betriebserweiterung anbieten zu können.
Vom Gewerbegebiet zum „Urbanen Gebiet“
Nachdem das Unternehmen sich umorientiert hatte, ergab sich 2017 mit einer Novelle der Baunutzungsverordnung die Chance, in „Vor Leubach“ die neue Gebietskategorie „Urbanes Gebiet“ zu realisieren. Diese Kategorie ermöglicht ein verdichtetes Nebeneinander von Wohnbebauung und „nicht störendem Gewerbe“. Viele Jahre lang habe die Stadt Schiltach darauf verzichtet, neue Baugebiete auszuweisen und stattdessen die Strategie verfolgt, über Instrumente wie die „Bauplatzbörse“ innerstädtische Baulücken nachzuverdichten. Diese Instrumente seien jetzt bis auf zwei Baulücken ausgereizt. Da für Schiltach bis ins Jahr 2040 mit einer Zunahme der Einwohnerzahl gerechnet werde, müsse dringend neuer bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden. Da die Stadt selbst Eigentümerin der Grundstücke „Vor Leubach“ sei, sei gewährleistet, dass hier in einem Zug gebaut werde und keine neuen „Enkelgrundstücke“ entstehen können.
Vom beauftragten Ingenieurbüro berichteten Gebhard Gfrörer und Marc Schlotter über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und fassten dabei auch die insgesamt 18 Einwendungen der Bürgerinnen und Bürger zusammen. Für Gemeinderat Michael Buzzi zeige die Qualität der Antworten, dass der Rechtsstaat hier sehr gut funktioniere, wurde doch jede einzelne Bürgerfrage sehr detailliert beantwortet. So widmete sich beispielsweise ein umfangreiches Verkehrsgutachten den Ängsten und Sorgen der Anwohner bezüglich der vorhandenen Engstelle der Straße „Vor Heubach“.
Verkehrsgutachten untersucht Belastung der Straße
Eine videogestützte Verkehrsschau habe im September lediglich 130 Fahrzeuge pro Tag gezählt. Dieser Wert wurde für das voll ausgebaute „urbane Gebiet“ mit atypisch hoher Bewohnerdichte und hohem „motorisierten Individualverkehr“ zu einem „Worst-Case“-Szenario extrapoliert. Selbst in diesem Szenario mit 1130 Fahrzeugen pro Tag schaffe es die Straße „Vor Heubach“ aber noch nicht einmal in die unterste „Belastungsklasse“ einer Siedlungsstraße, die bei 400 Fahrzeugen pro Stunde beginnt.
Diskussion über Verkehr und Sicherheit
Gemeinderat Axel Rombach attestierte den in der Sitzung anwesenden Anwohnern, dass sich unabhängig von diesen Studien natürlich die Verkehrssituation verschlechtern würde. Die Planung würde die Straße aber bewusst weiter verengen, damit für die Fußgänger mit einem Gehweg Sicherheit geschaffen werden könne und an dieser Stelle kein Begegnungsverkehr mehr möglich sei. Die Autofahrer müssten also Rücksicht aufeinander nehmen. Wo Tempo 30 und der Vorrang vor dem Gegenverkehr nicht ausreichten, habe die Stadt weitere Möglichkeiten nachzuschärfen.
Lärmschutz, Artenschutz, die Belange des Eisenbahn-Bundesamts zu einem möglichen Rückstau am Bahnübergang bis hin zum Denkmalschutz – in neun Meter Tiefe habe das Bodenradar der Denkmalschutzbehörde ein altes Stollensystem als „Bodendenkmal“ ausgewiesen – waren ebenfalls Gegenstand des Abwägungsprotokolls. In puncto Lärmschutz müssten Gewerbebetriebe, die sich im „urbanen Gebiet“ ansiedeln wollen, die vom Bebauungsplan festgelegten „Lärmkontingente“ erfüllen.
Der Entwurf wurde einstimmig gebilligt. Da dieser einige bedeutsame Änderungen beinhaltet, wird der Bebauungsplan „Vor Leubach“ ein zweites Mal zur Offenlage kommen. Die Träger öffentlicher Belange und die Anwohner können hier ihre Bedenken einbringen.