Die Einführung der Bezahlkarte für Geflüchtete wird im Landkreis Rottweil nun schrittweise ausgerollt. Das Landratsamt nennt Einzelheiten.
Asylsuchende im Landkreis Rottweil erhalten bei Ihrer Ankunft im Kreis ab sofort eine Bezahlkarte – in der vergangenen Woche wurden den ersten Neuankömmlingen ihre Karten ausgehändigt. Damit setzt der Kreis die im vergangenen Jahr beschlossene Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes um.
Einheitliches Vorgehen
Bislang erhalten Geflüchtete die Leistungen, die ihnen zustehen, auf verschiedene Art und Weise – entweder auf ein eigenes Bankkonto oder, falls nicht vorhanden, per Scheck am Monatsanfang. Die Bezahlkarte wird nun eine einheitliche Vorgehensweise über den gesamten Landkreis ermöglichen.
Karten direkt bei Ankunft
Angela Jetter, als Sozialdezernentin im Landratsamt, erläutert, wie die Bezahlkarten nun schrittweise an die Leistungsberechtigten ausgehändigt werden. Alle Asylbewerber, die neu vom Landkreis aufgenommen werden, erhalten ihre Karten direkt bei der Ankunft, es sei denn, dies ist bereits in der Landeserstaufnahmestelle geschehen.
Jetter: „Im nächsten Schritt wird unser Amt für Aufnahme und Integration jetzt die Bezahlkarten an alle Personen ausgeben, die über kein eigenes Bankkonto verfügen und die die monatlichen Leistungen bisher per Scheckauszahlung erhalten haben.“ Ziel ist es, dass diese Personen die Leistungen ab März 2025 über ihre Bezahlkarte erhalten.
Dann geht es stufenweise weiter. Zunächst werden die Mitarbeitenden des Amts für Aufnahme und Integration jene Menschen mit der Karte ausstatten, die vorläufig in den Gemeinschaftsunterkünften des Landratsamtes untergebracht sind. Es folgen jene, die in den Unterkünften der Anschlussunterbringung, also bei den Städten und Gemeinden, wohnen. Im letzten Schritt werden jene Personen die Bezahlkarte erhalten, die in Privatunterkünften leben.
Einsetzbar nur in Deutschland
Angela Jetter: „Die Bezahlkarte kann in allen Geschäften eingesetzt werden, die Kartenzahlung ermöglichen, allerdings nur auf dem Gebiet der Bundesrepublik.“ Daneben ist es für die Karteninhaber grundsätzlich möglich, einen Betrag in Höhe von 50 Euro monatlich in bar abzuheben. Für Überweisungen mittels Bezahlkarte müssen die Zahlungsempfänger vom Amt für Aufnahme und Integration im System entsprechend hinterlegt und freigegeben werden.
Bei allen Asylsuchenden, die bereits über ein Bankkonto verfügen, ist die Umstellung aufwendiger – für die laufenden Lastschriften müssen die entsprechenden IBANs ebenfalls vom Amt für Aufnahme und Integration freigegeben werden.