Vor mehr als 50 Tagen wurde die Holzbrücke zum Neckartal-Radweg bei Ihlingen beschädigt. Der Schaden ist größer als mit bloßem Auge erkennbar.
Der Fachmann staunt. Und der Laie wundert sich. Das gilt auch für die Holzbrücke bei Ihlingen. Sie führt von Ihlingen hin zum Neckartal-Radweg.
Die Vorgeschichte: In der Nacht vom 23. bis 24. Mai 2025 (Samstag auf Sonntag) stahlen Unbekannte einen Gabelstapler in einer Firma. Und sie fuhren aus Richtung Ihlingen über die Holzbrücke. Sie führt zum Neckartal-Radweg.
Vor über 50 Tagen wurde Holzbrücke mit Gabelstapler ramponiert
Dann fuhren die Täter Richtung Horb-Dettingen weiter. Auf einem unbefestigten Schotterweg blieb der Gabelstapler stehen. Die Polizei ermittelt seitdem wegen Sachbeschädigung und Diebstahl. Der Bauhof hat die Brücke sofort abgesperrt. Seitdem kommt man zwischen Ihlingen und dem Neckartal-Radweg nicht mehr weiter.
Über 50 Tage später: Die Brücke ist immer noch gesperrt. Ein Leser meint: „Das ist ja kein Zustand, dass der Neckarsteg immer noch nicht passierbar ist. Er ist schon wochenlang gesperrt.“
Eine Inspektion vor Ort zeigt: Der Holzsteg ist immer noch dicht. Vier Bohlen sind eingebrochen.
Handwerker: „Das ist an einem Vormittag gerichtet“
Ein Handwerker sagt: „Komisch. Wenn ich jetzt in den Baumarkt fahre, neue Bohlen besorge, Kreissäge und Akkuschrauber, dann habe ich das an einem Vormittag gerichtet.“
Von der Seite ist zu sehen, dass augenscheinlich offenbar nur ein paar Bohlen gebrochen sind. Die stützenden Querstreben sehen noch heil aus.
Rathaus: „Schäden schlimmer als der Augenschein“
Rathaussprecherin Inge Weber sagt: „Auch wenn es sich für Sie als Laien anders darstellen mag, so zeigt es sich, dass es doch gut ist, dass Fachleute hinzugezogen werden. Denn die Schäden sind durchaus größer als mit dem bloßen Auge zu sehen ist.“
Das Rathaus weiter: „Wir haben einen Gutachter beauftragt, die Schäden zu untersuchen. Aktuell rechnen wir mit einem sechsstelligen Betrag zur Reparatur. Zudem schöpft die Verwaltung alle Möglichkeiten aus, damit dieser Schaden nicht zu Lasten der Allgemeinheit geht. Daher können wir auch eine Reparatur erst beauftragen, wenn wir diese Schadensabwicklung geregelt haben.“ Damit soll der Horber Steuerzahler möglichst nicht für die Reparatur aufkommen müssen.
Weber sagt: „Die Sperrung der Brücke ist alternativlos, weil die Verkehrssicherheitspflicht nicht gegeben ist.“