Das Neckarbad in Horb hat mit stark gesunkenen Besucherzahlen zu kämpfen. Foto: Jürgen Lück

Der Gemeinderat lehnt einen Vergleich mit dem Architekten ab und will weiter klagen. Die Besucherzahlen sind drastisch gesunken. OB Rosenberger: „Ob es am zu kalten Wasser liegt, werden wir weiter prüfen!“

Wie teuer wird der angebliche Baupfusch im Neckarbad noch? Jetzt kommt raus: Nach der fast zweijährigen Schließung des Neckarbades ist die Besucherzahl drastisch gesunken. Im Vergleich zum Jahr 2018 ist die Besucherzahl um 40.000 zurückgegangen!

 

Liegt es am vorgeworfenen Baupfusch? Am Versuch der Stadt, den Architekten der ersten und zweiten Sanierung zu verklagen? Geht Horb jetzt völlig baden mit dem Neckarbad?

Fakt ist: Am Dienstagabend tauchte gegen 21.15 Uhr Anwalt Michael Walker in der Halle der Gutermann-Grundschule zur Gemeinderatsitzung auf. Walker vertritt die Stadt im Neckarbad-Prozess. Am 1. Dezember vergangenen Jahres hatte Richter Michael Zange im Rottweiler Gericht einen Vergleich vorgeschlagen: Der Architekt zahlt 170.000 Euro an die Stadt. Bis zum 15. März muss das Rathaus erklären, ob es den Vergleich annimmt oder weiter klagt.

Klagesumme 1,4 Millionen

Jetzt meldet Rathaussprecherin Inge Weber: „Wir klagen weiter!“ Die Rathaussprecherin: „Der Vergleichsvorschlag wurde vom Gemeinderat mehrheitlich abgelehnt. Die Stadt Horb klagt auf eine Gesamtsumme von knapp 1,4 Millionen Euro. Die Gründe für die Ablehnung des Vergleichsvorschlags sowie die weiteren Inhalte der Beratung im Gemeinderat unterliegen der Nichtöffentlichkeit, denn mit Bekanntwerden der Prozessstrategie würden der Stadt Horb Nachteile im laufenden Gerichtsverfahren entstehen.“

Das könnte – falls das Rathaus verliert – noch teurer werden. Schon die Gerichtskosten für das erste Verfahren belaufen sich auf gut 60.000 Euro.

Haftet der Architekt?

Im Prozess geht es darum, ob der Horber Architekt Bernhard Eberhard für den vorgeworfenen Baupfusch bei der ersten Sanierung im Jahr 2010 in Haftung genommen werden kann. Dabei geht es auch um die sogenannte „Sekundärhaftung“. Das gibt, so Richter Michael Zange, die einschlägige Rechtssprechung aber nicht her. Allerdings, so der Richter damals: Für die Sanierung 2015 und daraus entstandene Bauschäden könne der Architekt grundsätzlich noch in Verantwortung genommen werden.

Der Gemeinderat hat sich zum Gerichts-Poker entschieden. Bleibt Horb am Ende auf den 1,4 Millionen Euro Sanierungskosten liegen? Hat die lange Schließung Stammgäste in andere Bäder getrieben?

Fakt ist: Das Neckarbad wurde im April 2019 geschlossen. Die Stadt beauftragte Gutachter, um mögliche Bauschäden zu dokumentieren. Erst im August 2020 startet die Sanierung – über ein Jahr später. Im Jahr 2020 und 21 führten Lockdowns zu Schließungen in der Hallenbad-Saison.

Viel weniger Besucher

Die Besucherzahlen im Neckarbad – so OB Rosenberger im Gemeinderat – lagen im Jahr 2017 bei 80 000, im Jahr 2018 bei 88 000, 2019 ging die Besucherzahl auf 73 000 zurück. Im Corona-Jahr 2020 kamen 14 000, 2021 sogar nur 6000 Besucher. Im letzten Jahr – in dem der Familienbereich im April wiedereröffnet wurde - kamen lediglich 48 000 ins Neckarbad.

Rathaussprecherin Inge Weber: „Den Rückgang der Besucherzahlen führen wir auf die corona- und baustellenbedingte Schließungen zurück. Die Öffnungszeiten wurden zugunsten des Schulschwimmens reduziert – es gibt hier Nachholbedarf. Aber der Trend geht 2023 nach oben.“ Laut OB Rosenberger wird monatlich geprüft, ob das kühlere Wasser Einfluss hat.

Laut dem Haushaltsplan macht das Neckarbad in diesem Jahr 470.524 Euro Defizit.. Das Hallenbad in Altheim macht übrigens ein Minus von 48.311 Euro. An Eintrittsgeldern (privatrechtliche Leistungsentgelte) sind 105.600 Euro geplant.