Wird der Biber in Mühlheim „entnommen“ – also erschossen? Landwirt Wilhelm König kann sich solch einen Präzedenzfall vorstellen – hofft aber auf eine Entschädigung.
Sowohl Gemeinde- als auch Ortschaftsrat und der Landwirt Wilhelm König vom Weiherhof sind in der jüngsten Ortschaftsratssitzung in Mühlheim davon ausgegangen, dass der Nager jetzt im Frühling wieder aktiver und sich noch mehr Wasser anstauen werde.
„Das ist ein fleißiges Kerlchen – nicht so wie Beamte“, versuchte König das ernste Thema ein wenig aufzulockern. Einst schlängelte sich der Weiherbach durch saftige grüne Wiesen – die hatten König nämlich als Wirtschaftsfläche gedient und seine Tiere mit Futter versorgt. Dank des hohen Grundwasserstands waren die Wiesen selbst in trockenen Sommern eine zuverlässige Nahrungsquelle für seine Tiere, so der Landwirt. Heute befinden sich dort statt grüner Wiesen zwei große Seenplatten.
Der Biber baut Dämme
Blickt König auf das neue Gewässer, geht er von einem Volumen von mehren Zehntausend Liter Wasser aus. Wie er weiter berichtet, nehme der jetzige See rund sechs Hektar Fläche ein. Durch die Neugier und Aufmerksamkeit der Leute sei in den vergangenen Monaten ein richtiger Tourismus daraus entstanden. Im Winter wären sogar Autos auf dem gefrorenen See umhergefahren, kritisiert König. Da stelle sich auch schnell die Haftungsfrage – die als Besitzer des Grundstückes bei ihm liege.
Er ist sich ziemlich sicher, dass der Biber am 23. April 2024 ausgesetzt worden war. Als es bereits dunkelte, hatte der Landwirt damals ein Auto auf dem kaum befahrenen Weg bemerkt – kurz darauf sah er den Biber sogar selbst. Inzwischen hat sich das Tier in seiner neuen Umgebung gut eingelebt und einen Damm nach dem anderen errichtet.
Umweltschutzamt schaltet sich ein
Das Landratsamt Rottweil weiß seit Mai vergangenen Jahres über den Aufstau am Weiherbach Bescheid. Die Dämme werden zwar regelmäßig von König als Flächeneigentümer und auch den jeweils zuständigen Personen beim Regierungspräsidium und der Unteren Naturschutzbehörde, kontrolliert. Dennoch hat der Landwirt in vielen Begehungen mit dem Landratsamt und politischen Größen immer wieder darauf hingewiesen, dass solche Biberdämme bei Starkregenereignissen brechen könnten.
Gefährlicher Schwell im Mühlbach?
Die Folge: Sehr viel Wasser könne sich innerhalb kurzer Zeit in den Mühlbach Richtung Mühlheim ergießen. Das Umweltschutzamt hat den Biberdamm in Augenschein genommen, kam jedoch zu dem Ergebnis, dass auch bei Hochwasserereignissen keine relevante Gefährdung von der bestehenden Biberaufstauung ausgehe. Es werde die Anlage aber weiterhin im Auge behalten, heißt es seitens des Landratsamts.
Wie es nun weitergehen wird, vermag König im Moment noch nicht zu sagen. Für ihn könne sogar der Präzedenzfall eintreffen – er beziffert seinen finanziellen Ausfall über mehrere Jahre hinweg auf eine Summe im sechsstelligen Bereich. „Ich wäre der letzte, der nicht mit einem Biber leben könnte – nur möchte ich entsprechend entschädigt werden“, lautet seine Forderung an den Landschaftserhaltverband, mit dem er derzeit in Verhandlungen zu Ausgleichszahlungen stehe.
Biberverordnung
Die Änderung
Bisher waren Biber streng geschützt, doch zum 2. Februar 2026 wurde eine neue Biberverordnung in Baden-Württemberg erlassen. Diese regelt den Umgang mit dem Tier, um den Schutz des Bibers mit den Interessen der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft in Einklang zu bringen.
Die Folgen
Biberdämme dürfen jetzt ganz oder teilweise beseitigt werden, Biber dürfen vergrämt werden. Soweit diese Maßnahmen über einen Zeitraum von vier Wochen nicht erfolgreich waren, unzumutbar oder nicht geeignet sind, wird es gestattet, den betroffenen Bibern unter Beachtung der Behördlichen Vorgaben nachzustellen und diese zu fangen und – als letztes Mittel – auch zu töten.