Seit 2016 bemüht sich der Landschaftserhaltungsverband (LEV) Böblingen um die Rebhuhnpopulation im Oberen Gäu. In Mötzingen werden nun weitere Flächen für die Tiere gesucht.
Die stark gefährdeten Feldvögel sollen durch Lebensräume wie Niederhecken, Blühbrachen oder Lichtäcker unterstützt werden. Das gehe nicht ohne eine gute Zusammenarbeit mit vielen verschiedenen Akteuren, insbesondere aus der Landwirtschaft, teilt der Landschaftserhaltungsverband (LEV) Böblingen mit.
„Im Laufe dieses Jahres gab es erfreulicherweise wieder Rebhuhnbeobachtungen im Südwesten und Südosten Mötzingens.“ Deshalb sei der LEV nun auf der Suche nach verfügbaren Ackerflächen in diesen Bereichen.
Wer möchte, könne seine Fläche für Lebensraummaßnahmen bereitstellen und werde dafür auch gefördert (Landschaftspflegeverträge).
Folgende Kriterien sollen dabei eingehalten werden: Die Fläche liegt innerhalb des vorgegeben Gebiets im Süden Mötzingens. Die Fläche ist mindestens 20 auf 20 Meter groß (es können auch nur Teile eines Flurstücks als Lebensraum bereitgestellt werden). Die Fläche liegt nicht unmittelbar neben hohen Bäumen oder stark frequentierten Wegen oder einer Siedlung.
Bis zu 1320 Euro je Hektar
Folgende Fördermöglichkeiten gibt es: Fünfjährige Dauerbrachen: Ansaat eines rebhuhn- und insektengeeigneten Saatguts, Finanzierung durch LEV denkbar; fünfjähriges Belassen der Vegetation; Erhaltungs- beziehungsweise Aufwertungseingriffe (beispielsweise Nachsaat; Entnahme von Ackerunkräuter, falls welche vorkommen) sind nach Absprache möglich/nötig .
Es dürfen keine Pflanzenschutzmittel angewendet werden. Optional können Sonderstrukturen wie Getreide- oder Schwarzbrachestreifen in der Brache angelegt werden
Die Förderung beträgt 1050 bis 1320 Euro pro Hektar im Jahr.
Sogenannten Rotationsbrachen werden gefördert durch Ansaat von rebhuhn- und insektengeeigneten Saatguts, Finanzierung durch LEV denkbar. Ab dem zweiten Vertragsjahr soll jährlich die Hälfte der Fläche umgebrochen und neu eingesät werden. Auch hierbei dürfen keine Pflanzenschutzmitteln angewendet werden. Die Förderung beträgt 1170 Euro pro Hektar im Jahr.
Verschiedene Modelle
Ein Model ist die Anlage und Bewirtschaftung eines Lichtackers. Während der Vertragslaufzeit von fünf Jahren muss in drei Jahren Getreide angebaut werden. Der Saatreihenabstand muss hierbei mindestens 22 Zentimeter betragen. Innerhalb der Vertragslaufzeit von fünf Jahren darf zweimal Grünfutter angebaut werden, jedoch nicht im ersten Jahr und nicht in zwei aufeinander folgenden Jahren.
Bei Ernte des Getreides vor Juli muss der Acker auf ein Bodenbrüter-Nest überprüft werden und dieses gegebenenfalls ausgespart werden.
Nach der Getreideernte darf die Stoppelbrache frühestens nach sechs Wochen maschinell bearbeitet werden.
Regeln gibt es auch zur Düngung. Kunstdünger sind nicht erlaubt. Eine Ausbringung von Festmist zweimal pro Fläche innerhalb der Vertragslaufzeit sei hingegen erlaubt. Die Förderung liegt hierbei bei 1170 Euro pro Hektar im Jahr.
Landwirte können sich per Mail an Vera Lorenz vom LEV unter v.lorenz@lrabb.de wenden
Keine Ausgleichsflächen für Baugebiet Röte
Der Verband erbittet Rückmeldungen bis 8. September, damit genug Zeit für Vorbereitungen einer Maßnahme sei.
Unterstützt wird das Vorhaben vom Naturschutzbund Mötzingen-Gäufelden. Im Projekt sei man auf der Suche nach geeigneten Flächen, die zum Lebensraum von Rebhühnern werden sollen. „Flächen, die vom LEV für das Rebhuhnprojekt verwendet werden haben nichts mit dem Baugebiet Röte zu tun. Sie können auch nicht als Ausgleichsflächen verwendet werden“, erklärt Markus Bihler vom Nabu.