Die untere Naturschutzbehörde weist darauf hin, dass Höhlen von Oktober bis Ende März nicht betreten werden dürfen.
Die Karsthöhlen der Schwäbischen Alb sind in vielerlei Hinsicht echte Besonderheiten – und äußerst empfindliche Naturphänomene, die es zu schützen gilt – vor allem für die darin lebenden Fledermäuse, die in den Höhlen auch überwintern.
Aus diesem Anlass weist die untere Naturschutzbehörde darauf hin, dass die Höhlen von Oktober bis Ende März nicht betreten werden dürfen, heißt es in einer Pressemitteilung des Landratsamtes Zollernalbkreis.
Fledermäuse im Winterschlaf zu stören, kann fatale Folgen haben
Werden die Tiere im Winterschlaf gestört, wachen sie auf und verbrennen dabei Fettreserven, die sie dringend bis zum Frühjahr brauchen. Werden diese Reserven aufgebraucht, können die Tiere an Erschöpfung sterben.
Die heimischen Fledermäuse stehen bereits fast allesamt auf der Roten Liste der bedrohten Tierarten, heißt es weiter. Deshalb sollten die Bestände nicht noch weiter geschwächt werden.
Sind Höhlen bewohnt, weisen Schilder darauf hin
Als Schädlingsbekämpfer leisten Fledermäuse einen wertvollen Beitrag zum Ökosystem, wovon beispielsweise die Landwirtschaft profitiert. Werden Höhlen von Fledermäusen genutzt, weisen meistens Schilder darauf hin. Höhlenbesichtigungen sollten in diesem Fall auf den Sommer verschoben werden.
Weitere Infos gibt es bei der unteren Naturschutzbehörde des Zollernalbkreises, Telefon 07433/92-13 43, E-Mail naturschutz@zollernalbkreis.de, und beim Naturschutzzentrum Obere Donau, Telefon 07466/9280-0, E-Mail info@nazoberedonau.de.