Einst waren diese Bäume und Sträucher Teil eines Biotops. Nun liegen sie am Straßenrand. Foto: Eyckeler

In einem Baugebiet in Hausen am Tann kam es womöglich zu einem rechtswidrigen Eingriff in die Natur. Das Landratsamt prüft derzeit den Sachverhalt.

Bevor in Deutschland die Bagger im Rahmen eines Bauvorhabens anrücken und los buddeln dürfen, wird erst geprüft, ob dies aus umwelt-, tier- und naturschutzrechtlicher Sicht überhaupt in Ordnung ist. Flora und Fauna sind teilweise streng geschützt und Eingriffe sind deswegen gar nicht erst erlaubt. Möglicherweise hat ein Bauherr in Hausen am Tann dies nicht so eng gesehen und einfach Bäume und Sträucher entfernt.​

 

Es geht konkret um ein Biotop in einem Baugebiet. Ein anonymer Hinweisgeber hat sich an die Behörden und an die Presse gewandt und in einem Schreiben auf den möglichen rechtswidrigen Eingriff in die Natur hingewiesen.

Zuständig ist die Untere Naturschutzbehörde

Dieser teilte mit, dass ein Biotop in besagtem Gebiet entfernt wurde, „obwohl dieses geschützt und entsprechend im Bebauungsplan ausgewiesen war“. Und weiter: „In diesem Biotop waren zahlreiche seltene Vogel- und Insektenarten beheimatet.“ Diese stünden, so der Vorwurf, unter Naturschutz. Für den anonymen Hinweisgeber ist dies ein „Skandal, der seinesgleichen sucht“.

Und was sagen die Behörden? Die erste Anfrage beim Regierungspräsidium Tübingen kam direkt zurück mit dem Verweis, dass es sich hierbei um eine Fläche innerhalb eines Baugebiets handele und außerhalb von Schutzgebieten. Zuständig sei deshalb die Untere Naturschutzbehörde.

Damit ist das Landratsamt Zollernalbkreis in Balingen gemeint. Dort war der Sachverhalt zunächst nicht bekannt: „Tatsächlich muss hierzu der Naturschutz rausfahren und sich vor Ort ein Bild machen“, hieß es.

Gemeindeverwaltung in Hausen bestätigt Vorfall

Bereits einen Tag später haben sich die Verantwortlichen ein Bild vor Ort gemacht und kamen mit ersten Erkenntnissen zurück, welche den Hinweisgeber in seinem Verdacht bestätigten. „Es handelte sich um ein durch Bundesnaturschutzgesetz geschütztes Biotop. Dieses wurde entfernt. Damit liegt ein Verstoß gegen das Gesetz vor.“ Es werde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, informierte das Landratsamt.

Auch die Gemeindeverwaltung in Hausen bestätigte auf Anfrage unserer Redaktion, dass sich ein Hinweisgeber an das Landratsamt Zollernalbkreis gewandt hat. „Der Vorwurf wird von den zuständigen Behörden derzeit sorgfältig, neutral und faktenbasiert geprüft“, schreibt Hausens Bürgermeister Stefan Weiskopf.

Die Gemeindeverwaltung stehe in laufendem, konstruktivem Austausch mit den zuständigen Fachstellen. Der Sachverhalt werde, so Weiskopf, dort umfassend geprüft; „eine abschließende Bewertung erfolgt erst nach Abschluss der Prüfung und der vollständigen Klärung aller relevanten Rechts- und Fachfragen“.

Bußgeld droht

Und wie geht es nun weiter? Laut Angaben des Landratsamtes sieht das Landesverwaltungsverfahrensgesetz zunächst eine Anhörung vor. Die Behörde werde sich mit dem Fall wieder befassen, sobald eine Stellungnahme des Bauherrn vorliegt. Angaben zum Bauherren werden aus Datenschutzgründen keine gemacht.

Auf diesen könnten allerdings Konsequenzen zukommen. Das Landratsamt gibt einen Einblick in den Bußgeldkatalog: Bußgelder bei Biotopzerstörung sind demnach je nach Schwere und Art des Verstoßes sehr unterschiedlich und reichen von zweistelligen Beträgen für geringe Verstöße bis zu 50.000 Euro (in Ausnahmefällen) oder sogar Freiheitsstrafen bei gewerbsmäßigen oder vorsätzlichen Taten.

Die Gemeinde Hausen am Tann kennt sich aus mit Eingriffen in die Natur und weiß um die Tragweite solcher Vorhaben. Vor zwei Jahren wurden die Hausener Bürger zur Wahlurne gerufen, um über das Wohl von drei alten Bäumen abzustimmen.

Dreh- und Angelpunkt der Abstimmung waren drei alte Bäume, die neben dem Friedhof standen. Der Gemeinderat stimmte einstimmig dafür, diese zu fällen und eine Neubepflanzung vorzunehmen. Eine Bürgerinitiative engagierte sich jedoch für den Erhalt der Bäume. Gebracht hat es am Ende wenig. Die Mehrheit stimmte für das Entfernen der Bäume.