Bei der „Stunde der Gartenvögel“ kann man auch schauen, ob ein Spatz an den Zaun flattert. Foto: dpa/Soeren Stache

In der Brutzeit sind größere Schnittmaßnahmen an Hecken oder Gehölzen untersagt. Unsere Leserin Gabriele Goetze fragt sich, warum dies in der Freudenstädter Straße trotzdem der Fall ist. Denn vor allem für Vögel sei dies ein unverzichtbarer Rückzugsgebiet.

Mit Entsetzen verfolge ich die Abholzung in Sulz an der Freudenstädter Straße. Es ist ein einziges Trauerspiel und ich möchte wirklich nicht wissen, wie viele Vogelnester mitsamt dem Gelege hier bereits vernichtet worden sind und noch weiter vernichtet werden.

 

Es ist eine Schande, unsere Natur dermaßen zu schädigen. Laut Paragraf 39 Bundesnaturschutzgesetz ist es bundesweit verboten, im Zeitraum 1. März bis 30. September größere Schnittmaßnahmen an Hecken, Gebüschen und anderen Gehölzen vorzunehmen. Für eine Zuwiderhandlung kann ein Bußgeld bis zu 15 000 Euro verhängt werden.

Warum ist das Abholzen des Gehölzes entlang der Freudenstädter Straße von diesem Verbot ausgeschlossen? Mit welchem Recht wird in der Brutzeit ein Kahlschlag vorgenommen?

Vom 9. bis 12. Mai gilt es, im Rahmen der „Stunde der Gartenvögel“ die wenigen Singvögel zu zählen. Welch eine mühsame Aktion bei diesem Raubbau.

Gabriele Goetze, Sulz

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