Das Todtnauer Narrengericht feiert Jubiläum. Seit 25 Jahren werden Narren jährlich am Fasnachtsfreitag in den spaßigen Verhandlungen auf dem Marktplatz verurteilt – und das immer vor einer großen Besucherschar.
„Einbruch in fasnächtliche Amazonenwelten“ oder „Verhundsung von närrischem Todtnauer Liedgut“ – das sind nur zwei der rund 80 Anklagen des Todtnauer Narrengerichts in den vergangenen 25 Jahren. Narrengerichte gibt es einige – doch das in Todtnau ist das Einzige in dieser Art und unter freiem Himmel in der Vogtei Dreiländereck, erzählt Ehrenoberzunftmeister Jürgen Wehrle im Gespräch mit unserer Zeitung. Das Narrengericht habe im Verband in dieser Größenordnung schon ein Alleinstellungsmerkmal. Das erkannten auch schon TV- und Radiosender, die das riesige Spektakel schon übertragen haben.
Die Entstehung
Und so kam es dazu: Damals wurde Reinhold „Noldi“ Seger als Narrepolizist auserkoren. Dadurch sei dann die Idee entstanden, dass der Polizist ein Gericht brauche, an das er die Anzeigen weiterleiten könne. Gesagt getan – seit 25 Jahren könne man zu jeder Tages- und Nachtzeit Anzeigen an „Noldi“ überreichen.
Einmal mehr war es Jürgen Wehrle, der das Narrengericht ins Leben gerufen hat. Mit ihm schlüpften erstmals Heinz Winkler, Willi Klein und Roland “Paule“ Walleser in die Roben und in die Rollen als Richter. Damals mussten die Angeklagten noch ohne Verteidiger auskommen. Im ersten Jahr waren aber unter anderem zwei Besenbinder angeklagt und damals war es Christoph Buck, der als Anwalt sein Bestes gab, um seine Zunftkollegen zu verteidigen. Nach zwei Jahren dann, als Klein als Richter aufhörte, folgte Buck als närrischer Verteidiger für alle Angeklagten.
Das Gericht heute
Heute agieren Paule Walleser, Jürgen Wehrle und Dominik Günther als Richter und Matteo Abate als Verteidiger. Immer mit dabei ist die Ranzengarde sowie der Polizist und die Polizistinnen. Eine halbe Stunde vorher treffen sich die Angeklagten beim Polizisten zur Stärkung, dann setzt sich der Zug zum Gerichtsplatz fort, wo die Angeklagten in das hölzerne Gefängnis gesperrt werden bis sie schließlich auf die Anklagebank müssen und die heißen Verhandlungen ihren Lauf nehmen.
Spektakuläre Fälle
So einige Höhepunkte habe es in den 25 Jahren gegeben, blickt Wehrle zurück. Er erinnert etwa an das Jubiläumsjahr 2010 als die Narrenzunft ihr 150-jähriges Bestehen feierte. Da kam das „Bundesnarrengericht“ auf den Marktplatz und die „ehrenwerten Narrenrichter“ wurden selbst angeklagt – ein großes Spektakel. Und 2015 war zum ersten Mal in der Geschichte des Narrengerichts von „Mord“ die Rede – natürlich von keinem Echten.
Und im Corona-Jahr gab es das erste „Narrengericht to go“. Dabei zerrten die Narrenrichter das Virus durch die Straßen, es war angeklagt als Fasnachtsvermieser. Zu den Angeklagten zählten auch schon der Bürgermeister oder der Schönauer Zunftmeister und natürlich gab es auch schon einige Wiederholungstäter.
Aufgebauschte Vergehen
Die öffentlichen Anklagen sind immer so umschrieben, dass kaum jemand etwas damit anfangen kann. Schließlich muss ja die Spannung gehalten werden. Bei den Vergehen, die meist mit der Fasnacht zu tun haben, geht es aber immer um lustige Fauxpas, oft auch nur Kleinigkeiten, die gerne aufgebauscht werden – und das mit einem Augenzwinkern und viel gesundem Humor.
Kreative Texte, die dann beim Narrengericht beim großen Publikum für jede Menge Gelächter sorgen, denkt sich das Team aus. Dafür braucht es allein schon bis zu acht Treffen. Zusätzlich brauche es noch viel Zeit, um alle Beweismittel zusammenzutragen, erzählt Wehrle.
Auch am diesjährigen Fasnachtsfreitag kann man sich wieder auf Anklagen freuen, die es in dieser Form noch nicht gab, verspricht Wehrle. „Wir freuen uns, wenn alle ehemaligen Angeklagten mit ihren Verurteilungsorden dabei sind.“ Geplant ist ein Gruppenbild.
Das 25. Narrengericht findet am Freitag, 28. Februar, 14.30 Uhr, auf dem Marktplatz statt.
Bereits am kommenden Samstag, 1. Februar, wird es für geladene Gäste einen Jubiläumsabend geben, bei dem allein über 120 Angeklagte dabei sein werden.
Die Strafen werden am Fasnachtsdienstag beim Verurteiltenball ab 18 Uhr in der Eisdiele verbüßt. Falls dann jemand nicht kann, gibt es umfangreiche Ersatzstrafen. Dies gab es aber erst bei fünf Fällen.