Die Diskussion ist im Gange: Sollte Schnaps an der Fasnet verboten werden? Wir fragen bei der Stadt Rottweil und der Gemeinde Zimmern nach.
Nicht nur im Elsass gibt es Gemeinden, die harten Alkohol für alle Beteiligten der Fasnacht an Umzügen und Festen verbieten, um Komasaufen besonders bei Jugendlichen zu unterbinden. Auch in Kommunen in Baden-Württemberg wie in Gundelfingen bei Freiburg oder Malsch bei Karlsruhe wurden solche Regelungen bereits durchgesetzt, ergeben unsere Recherchen.
Hier stellen sich uns die Fragen, lässt sich auch im Kreis Rottweil ein Verbot für harten Alkohol aussprechen und vor allem brauchen wir das überhaupt?
Auf unsere Nachfrage gibt der städtische Pressesprecher Tobias Herman Auskunft. Er verweist darauf, dass die Rechtslage in Frankreich nicht mit der in Baden-Württemberg verglichen werden könne. „In Rottweil gilt das baden-württembergische Polizeigesetz, an dem wir uns in Fragen von Alkoholverboten zu orientieren haben“, führt Hermann aus.
Spezielle Regeln in den Besenwirtschaften
Das Gesetz sehe sehr strenge Anforderungen für den Erlass entsprechender Verordnungen vor. „Auf dieser Grundlage sehen wir in Rottweil ein Alkoholverbot derzeit weder als verhältnismäßig noch für geboten an“, beschreibt der Pressesprecher.
„Einen gewissen Handlungsbedarf haben wir bei den für Rottweil typischen Besenwirtschaften erkannt“, beschreibt Hermann weiter. Hier würde deshalb bereits seit vielen Jahren die Regel gelten, dass kein Alkohol mit mehr als 25 Prozent Alkoholgehalt verkauft werden dürfe, berichtet er.
Auch auf den Schutz der Jugendlichen wird an der Rottweiler Fasnet besonders geachtet: „In Rottweil haben wir am Schmotzigen seit vielen Jahren ein Verkaufsverzicht des Rottweiler Einzelhandels auf freiwilliger Basis für alkoholische Getränke“, erläutert der Pressesprecher. Hierzu sei das Ordnungsamt in einem guten und konstruktiven Austausch mit dem Handel. „Die Altersgrenze liegt hier sogar bei 25 Jahren“, bekräftigt Hermann.
Familienfreundliche Fasnet in Zimmern
Anja Schaber, die Zimmerner Pressesprecherin, sieht ebenfalls keinen Sinn in dem Verbot von hartem Alkohol in ihrer Gemeinde zur fünften Jahreszeit. Vielmehr führt sie aus, dass die Fasnet im Ort traditionell ein fröhliches und familienfreundliches Fest sei, das von Jung und Alt gemeinsam gefeiert werde.
Gravierende Vorfälle oder Exzesse seien in Zimmern nicht bekannt. Ein explizites Verbot von hartem Alkohol sei aus ihrer Sicht daher nicht erforderlich, führt Schaber aus.
„Die Fasnet in Zimmern verläuft erfahrungsgemäß geordnet und friedlich, und die bestehenden Regelungen sowie das Verantwortungsbewusstsein der Feiernden tragen dazu bei, dass dies so bleibt“, gibt die Pressesprecherin wieder.
OB Ruf hat eine klare Meinung
Auch der Rottweiler Oberbürgermeister Christian Ruf hat eine klare Meinung zum Verbot von hartem Alkohol: „Die Fasnet ist ein wichtiger Bestandteil unserer Tradition und unseres Brauchtums in Rottweil. Dabei steht das fröhliche Miteinander im Vordergrund.“
Ein generelles Verbot von hartem Alkohol halte er sowohl rechtlich als auch praktisch für fragwürdig. „Weder wäre ein solches Verbot erforderlich noch verhältnismäßig und angemessen. Vielmehr appelliere ich an die Eigenverantwortung der Feiernden“, positioniert sich der OB.