Vorname und Geschlechtseintrag können nun einfacher beim Standesamt geändert werden. Foto: Silke Thiercy

Name und Geschlechtseintrag können seit dem 1. November ohne ärztliches Attest beim Standesamt geändert werden. Dazu muss nun nur noch eine Erklärung abgegeben werden. Dies haben auch Balinger Bürger bereits getan.

Das Ganze klingt etwas sperrig: Das „Selbstbestimmungsgesetz“ wurde von Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) auf den Weg gebracht. Die Vorlage eines ärztlichen Attests oder die Einholung von Gutachten in einem Gerichtsverfahren ist nicht länger erforderlich, wenn man seinen Namen oder seine Geschlechtsbezeichnung beim Standesamt ändern will.

 

Anmeldungen sind seit 1. August möglich

„Wir sind mit dem Selbstbestimmungsgesetz erneut einen großen Schritt vorangekommen – und damit auch beim Schutz vor Diskriminierung und den Rechten trans- und intergeschlechtlicher und nichtbinärer Menschen“, äußerte sich Paus gegenüber dem ZDF. Allerdings: Die neue Regelung betrifft nicht die geschlechtsangleichenden medizinischen Maßnahmen. Hier bleibt es bei den bisherigen Leitlinien.

„Das neue Selbstbestimmungsgesetz wurde bereits am 21. Juni im Bundesgesetzblatt verkündet und im Juli der Öffentlichkeit vorgestellt“, weiß Dennis Schmidt, Pressesprecher der Stadt Balingen. Seit dem 1. August kann man sich für eine Änderung anmelden – damit ist gewährleistet, dass die eigentliche Änderungserklärung nach der vorgeschriebenen Frist von drei Monaten möglich ist.

So viele Anmeldungen gibt es in Balingen

Zuständig sind die Standesämter. In Balingen sind bislang fünf Anmeldungen eingegangen: ein Fall „divers“, ein Fall „männlich zu weiblich“ und drei Fälle „weiblich zu männlich“.

Die Änderung laufe in zwei Schritten ab, erklärt Schmidt: „Zunächst ist die beabsichtigte Änderung des Geschlechts und des Vornamens beim Standesamt anzumelden.“ Frühestens nach drei und spätestens nach sechs Monaten müsse dann die Änderungserklärung selbst abgegeben werden. „Gewählt werden kann die Geschlechtsangabe männlich, weiblich oder divers.“

Man kann auch komplett auf eine Geschlechtsangabe verzichten. Die neuen Vornamen müssen zum neu gewählten Geschlecht passen.

So viel kostet die Änderung des Namens

Die Änderung beim Standesamt schlägt mit 40 Euro zu Buche. Geändert werden muss auch der Personalausweis. Das kostet für Personen unter 24 Jahren 22,80 Euro. Wer älter ist, muss 37 Euro bezahlen. Die Änderung des Reisepasses kostet 37,50 Euro für Personen, die jünger als 24 Jahre sind, ältere Bürger müssen 70 Euro bezahlen. Die Kosten für die Änderung von Führerschein oder Bankkarten beispielsweise, lägen nicht bei der Stadt.

Die Begriffe erklärt

„Trans“
sind Personen, die sich nicht mit dem bei ihrer Geburt zugewiesenen Geschlecht identifizieren.

„Inter“
bezeichnet Personen, die angeborene körperliche Merkmale haben, die sich medizinisch nicht eindeutig als männlich oder weiblich zuordnen lassen

„Nicht-Binär“
ist die Selbstbezeichnung von Personen, die sich weder als Mann noch als Frau definieren.