Rechtsstreit endet nach mehreren Jahren. Land Baden-Württemberg zieht den Kürzeren.
Nach mehrjährigem Rechtsstreit zwischen dem Zweckverband Wasserversorgung Schwarzbrunnen und dem Land Baden-Württemberg liegt nun das Urteil des Verwaltungsgerichts samt begründung vor: Dem Zweckverband ist die Erlaubnis für den weiteren Betrieb der Wasserkraftanlage an der Nagoldtalsperre zu erteilen. Mehr zu den Hintergründen erfahren Sie im (SB+)Artikel.
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