Wenige Tage nach der Bekanntgabe, dass in Nagold die Notfallpraxis geschlossen werden soll, hat sich der Ärger mitnichten gelegt. Davon zeugt die Resolution, die Nagolds OB nun im Namen des Gemeinderats an die Kassenärztliche Vereinigung geschickt hat. Dabei wird auch deutlich, dass man bei einer Schließung auch Auswirkungen auf den Klinikstandort Nagold fürchtet.
Es geht Schlag auf Schlag: Am Montag wurde die geplante Schließung der Notfallpraxis Nagold bekannt, am Dienstag folgte ein einstimmiger Beschluss im Nagolder Gemeinderat, dass man sich dagegen wehren will, am Mittwoch wurde eine entsprechende Resolution ausgearbeitet, und am Donnerstag folgte der Versand.
Das schreibt OB Großmann an die KV
Geschickt hat Nagolds OB die Resolution an Karsten Braun, dem Vorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigung BW. Und schon im Anschreiben macht Großmann klar, wie groß das Unverständnis ist: „Es lassen sich keine sachlichen Gesichtspunkte erkennen, auf der Ihre Absicht gründet.“ Vor allen Dingen auch deshalb, weil mit der beabsichtigten Schließung der Notfallpraxis am Standort Nagold - „in einem Schwerpunktkrankenhaus, in dem die höchsten Fallzahlen zu verzeichnen sind und welches zudem das größte Einzugsgebiet im Landkreis Calw umfasst“ - eine enorme Versorgungslücke verursacht werde.
Weiter heißt es in dem Anschreiben: „Dieses Einzugsgebiet ist sogar weit über den Nagolder Raum hinausgehend, weil zudem keine weiteren Notfallpraxen in Herrenberg, Horb und Oberndorf vorgehalten werden.“ Großmann ist überzeugt: „Mit Ihrem Vorgehen würden Sie eine massive Schwächung der medizinischen Versorgung in einer sehr großen Region im Ländlichen Raum in Kauf nehmen.“
Auch fürchtet Großmann, dass die Medizinkonzeption 2030 im Kreis Calw unter der Entscheidung leiden könnt: „Im Übrigen nehmen Sie (...) keine Rücksicht auf die Medizinkonzeption 2030 (...) Sie konterkarieren das jahrelange Bemühen der beiden Landkreise für eine bestmögliche medizinische Versorgung ihrer Bevölkerung.“
Faktisch bittet Nagolds OB um einen zeitnahen Gesprächstermin, und dass bis dahin, „von der Schaffung vollendeter Tatsachen Abstand“ genommen wird. In dem Anschreiben schlägt Großmann auch kämpferische Töne an. „Das alles werden wir nicht tatenlos hinnehmen!“
Das sind die Inhalte der Resolution
In der ausführlicheren Resolution des Gemeinderats geht es unter anderem auch um befürchtete Auswirkungen auf das Medizinkonzept 2030: „Die beabsichtigte Schließung der Notfallpraxis am Schwerpunktkrankenhaus Nagold widerspricht vollständig dem Medizinkonzept 2030 (...) und hätte sogar zur Folge, dass die darin beabsichtigte Integrierte Notfallversorgung am Schwerpunktkrankenhaus Nagold verhindert wird.“
Die Resolution beklagt: „Auch verursacht die beabsichtigte Schließung eine große medizinische Versorgungslücke unter Berücksichtigung der ebenfalls angekündigten Schließungen der Notfallpraxen in Herrenberg und Oberndorf, insbesondere angesichts der Tatsache, dass es in Horb bereits seit geraumer Zeit keine Notfallpraxis mehr gibt.“ Das führe zu einer „sehr großen, unverhältnismäßigen Benachteiligung der Bevölkerung in den Landkreisen Böblingen, Calw und Freudenstadt“.
In der Resolution wird die angekündigte Schließung als im „höchsten Maße unverantwortlich“ bezeichnet. Weiter klagt der Gemeinderat Nagold an: „Die Kassenärztliche Vereinigung wird ihrem Versorgungsauftrag nicht gerecht. Sie schwächt damit die medizinische Versorgung im Ländlichen Raum.“
Das sind die Forderungen der Resolution
Konkrete Forderungen sind, dass die Schließung der Notfallpraxis am Schwerpunktkrankenhaus Nagold unterlassen wird und die Notfallpraxen am Grundversorger in Calw und am Schwerpunktkrankenhaus in Nagold aufrechterhalten werden. Zudem fordert der Nagolder Gemeinderat die Verantwortlichen der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, der Landkreise Böblingen, Calw und Freudenstadt sowie die Geschäftsführung des Klinikverbundes Südwest auf, in einem Fachgespräch eine „möglicherweise notwendige Neuordnung der Notfallversorgung zu erörtern und gegebenenfalls gemeinsam eine Strategie hierzu zu entwerfen“.
Auch die Vertreter des Gesundheitsministeriums seien hieran zu beteiligen. Denn auch die Politik nimmt die Resolution ins Visier: „Dass die Landesregierung sich bisher (...) so passiv verhält, ist ein politisch unerträgliches Verhalten, denn gerade die Sicherstellung einer angemessenen und zukunftsfähigen medizinischen Versorgung der ländlichen Bevölkerung gehört zu den Kernbereichen staatlicher Daseinsfürsorge.“