Nachdem der Nagolder Ratsbeschluss zur Neuvergabe des Konzessionsvertrags für Gas und Strom gerichtlich gekippt wurde, ist das Wehklagen im Gemeinderat groß.
Nagold - Eine eigens zu diesem Thema einberufene Sondersitzung des Nagolder Gemeinderates nutzten die Verwaltung und einige Räte, um die eigenen Wunden in diesem Fall zu lecken, andere nutzten sie, um zur offenen Attacke vor allem gegen die Stadt zu blasen.
Die Stadtverwaltung hatte personell einiges aufgefahren: den Rechtsanwalt aus Freiburg, den Vertreter der Stadtwerke Tübingen und einen Vertreter einer Steuerberatungsgesellschaft aus Nürnberg. Anwalt Gregor Czernek aus Freiburg ließ die Geschichte der geplanten Konzessionsvergabe noch einmal Revue passieren – vom Ende der alten Konzession der Netze BW Ende 2018 über etliche Prozesse und Einsprüche, die Landgericht und Oberlandesgericht beschäftigten, die Abgabe von Angeboten von zwei Bietern bis hin zur mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Stuttgart, die in das negative Urteil mündete. Dieses Urteil untersagt es dem Oberbürgermeister der Stadt Nagold – unter Androhung eines Ordnungsgeldes von 250 000 Euro – den Konzessionsvertrag mit der Bietergemeinschaft aus Stadtwerken Nagold und Tübingen zu unterzeichnen, bis eine neue Entscheidung zu der Vergabe getroffen ist.
Ausschließlich formale Gründe
Laut Czernek habe das Gericht sein Urteil aus drei – ausschließlich formalen – Gründen so getroffen. Zum einen, weil das vorgelegte Angebot nicht unterschrieben war, weil die Bietergemeinschaft aus Tübingen und Nagold faktisch noch gar nicht existiert und weil in dem Verfahren keine Neutralität geherrscht habe. Eine ausreichende Trennung zwischen dem Vergabeverfahren und den Stadtwerken sei nicht gegeben, weder organisatorisch noch personell. Und dabei reiche laut Urteil des Bundesgerichtshofes schon der "äußere Schein", es müsse da noch nicht einmal ein Nachweis der fehlenden Neutralität erbracht werden.
Weder OB Jürgen Großmann noch der Geschäftsführer der Stadtwerke Tübingen Ortwin Wiebecke zeigten sich erfreut über diese Entscheidung. Das sei ein "schwerer Rückschlag", so Wiebecke, der das Verfahren als "Schlacht von Rechtsanwaltskanzleien" bezeichnete.
Droht die Zentralisierung in der Energiewirtschaft?
Grünen-Fraktionschefin Brigitte Loyal konnte es nicht fassen, dass in dem Verfahren "solche Beratungsfehler" unterlaufen sind. Man habe sich als Gemeinderat in dieser Sache alles sehr genau überlegt. Man sei nicht leichtsinnig gewesen, betonte Loyal, die sich fragt, wie die von den Gerichten geforderte Trennung in kleinen Kommunen überhaupt machbar sei. Dieses Urteil führe dazu, dass es in der Energiewirtschaft zu einer Zentralisierung kommen werde, so Loyal.
Dieses Urteil sei "niederschmetternd", erklärte CDU-Fraktionschef Wolfgang Schäfer – und fragte in die Runde, wie die vom Gericht monierten formalen Fehler überhaupt passieren konnten. Die Grundsatzentscheidung, das Strom- und Gasnetz zu übernehmen, sei damals einstimmig getroffen worden, auch mit den Stimmen der SPD. Die Hoheit über die Netze anzustreben "war und ist richtig", betonte Schäfer, der darauf hinwies, dass das Gericht nur formale und keine inhaltlichen Gründe für seine Entscheidung angeführt habe. Mit dieser Argumentation des Gericht könne es möglich sein, dass Städte und Gemeinden in Zukunft bei der Übernahme von Netzen komplett außen vor bleiben müssten.
Sowohl Oberbürgermeister Großmann als auch Anwalt Czernek bescheinigten dem Gemeinderat gewissenhaft und neutral gearbeitet zu haben: "Man hat sich alle Mühe gegeben", so Czernek, der die Runde kaum trösten konnte mit der Nachricht, dass Nagold in dieser Sache kein Einzelfall sei. "Da schauen gerade einige Städte dumm aus der Wäsche."
Steinrode sieht "Dilettantismus" und "Missmanagement"
Das wollte SPD-Fraktionschef Daniel Steinrode so nicht stehen lassen und ging zum Angriff über. Er sprach von einem "völligen Verwaltungsversagen", "Dilettantismus" und "Missmanagement", das zum "größten finanziellen Desaster für Nagold" geführt habe. Den Vergabeprozess bezeichnete er als "völlig undemokratisch, intransparent und unnötig". Er habe auch gegen die grundlegenden Spielregeln der Gemeindeordnung verstoßen. Teile des Gemeinderates seien gegen ihren Willen vom Entscheidungsprozess ausgeschlossen und für befangen erklärt worden. Er warf der Stadt vor, dass – wie es das Landgericht Stuttgart moniert hat – "keine saubere Trennung bei der Stadtverwaltung" geherrscht habe und der Kriterienkatalog der Vergabe mit dem Ziel aufgestellt worden sei, einen Bieter, nämlich die Gemeinschaft aus Tübingen und Nagold, zu bevorzugen. Spätestens als die Gegenseite die formalen "Formfehler und Schlampigkeiten" angemahnt habe, hätte man die Reißleine ziehen müssen, so Steinrode. Das Urteil sei eine "Niederlage mit Ansage".
AfD geißelt "Verantwortungslosigkeit"
Auch AfD-Stadtrat Günther Schöttle geißelte die Fehler von Stadt und Beratern. In dem Verfahren habe es in der Summe 40 Rügen gegen die Seite der Stadt gegeben. Die zeugten von echter "Verantwortungslosigkeit" der Beteiligten, ärgerte sich Schöttle, der schon früh auf die rechtlichen Probleme der Konzessionsvergabe aufmerksam gemacht hatte.
Ein Problem, auf das einige Gemeinderäte, darunter auch Freie-Wähler-Fraktionschef Eberhard Haizmann ("Niemand hat uns auf die Risiken aufmerksam gemacht"), hinwiesen, ist die Frage der Haftung für den der Stadt entstandenen finanziellen Schaden. Die Rede war dabei von mehr als 400 000 Euro. Eine Lösung dieses Problems gebe es noch nicht, so OB Großmann, aber man werde sich dieser Frage annehmen, sicherte er zu.