Im Rahmen eines Sorgerechtsstreits hat ein Nagolder gedroht, seine Ex-Frau umzubringen. Er wurde zu einer Geldstrafe verurteilt.
„Ich bring Dich um“, schrie der 42-Jährige seine Ex-Frau an, als er vom Jugendamt erfahren musste, dass ihm das Sorgerecht für seine Tochter entzogen wird. Das Amtsgericht Nagold verurteilte den Angeklagten aus Nagold wegen Bedrohung zu einer Geldstrafe von 1500 Euro.
„Dass ich mein Kind nicht mehr sehen darf, hat mich schwer getroffen. Ich war seelisch und körperlich am Ende“, beschrieb der Mann in der Verhandlung seine damalige Verfassung.
Vieles, was beispielsweise im Kindergarten behauptet worden sei, sei frei erfunden. Richtig sei, dass es in der Ehe häufig Streit gab und er aus Verzweiflung große Mengen Alkohol trank. Inzwischen habe er ein gutes Verhältnis zu seiner Ex-Frau und dürfe seine Tochter regelmäßig sehen.
Kein unbeschriebenes Blatt
Ein unbeschriebenes Blatt ist der Mann auch nicht: Wegen Trunkenheit im Straßenverkehr wurde er zu einer Geldstrafe verurteilt und musste seinen Führerschein abgeben. Seine Arbeitsstelle in einer Nachbargemeinde erreicht er mit dem Rad, oder er wird von Kollegen mitgenommen.
Anlass für die endgültige Trennung war nach Aussage des Angeklagten der Besuch bei seiner Frau an dem Tag, als er die Nachricht vom Jugendamt erhielt. Dass er die Mutter seines Kindes bedroht habe, gab der 42-Jährige zu. Die Auseinandersetzung wurde heimlich mit einem Handy aufgenommen – ob von seiner Ex-Frau oder von deren Schwester, konnte vor Gericht nicht geklärt werden. Als er in die verängstigten Augen seiner Tochter geblickt habe, sei er über sich erschrocken gewesen und habe beschlossen, die Beziehung zu beenden, begründete der Angeklagte in der Verhandlung seinen Entschluss. Die Tonbandaufnahme lag dem Gericht vor und wurde abgespielt.
Polizistin sagt als Zeugin aus
Eine Polizeibeamtin des Nagolder Reviers sagte als Zeugin aus, sie habe bei der Vernehmung beider Elternteile den Eindruck gewonnen, dass die Frau die Ehe gerne fortgesetzt hätte, nicht aber der Angeklagte. Staatsanwalt Tobias Freudenberg nannte es in seinem Plädoyer „unverantwortlich“, das Kindergartenkind während der Auseinandersetzung im Zimmer zu lassen. Die Frau müsse Angst gehabt haben, dass ihr „der Hals umgedreht wird“.
In seinem Plädoyer forderte Freudenberg eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 50 Euro- Dem entsprach der Richter Martin Link in seinem Urteil.