Die Gebäude am Busbahnhof in der Freudenstädter Straße sollen einem Neubau weichen. Foto: Fritsch

Am Busbahnhof sollen zwei Altbauten einem neuen Wohn- und Geschäftsgebäude weichen.

Nagold - Ungewöhnlich viel Arbeit haben sich Stadt und Investor bei der Planung für die Neubebauung in der Freudenstädter Straße 2 und 4 gemacht: Bevor jetzt der Technische Ausschuss (TA) das favorisierte Konzept erstmals diskutieren konnte, gab es ein "Büroauswahlverfahren" gemeinsam mit dem Gestaltungsbeirat.

"Der Investor steht in den Startlöchern", so Oberbürgermeister Jürgen Großmann bei der Vorstellung des Tagesordnungspunktes. Laut der Sitzungsvorlage, beabsichtigt die GK Wohnbau GmbH aus Altensteig die zwei von ihr erworbenen, derzeit noch mit Altbestand bebaute Grundstücke genau angrenzend zum ZOB Nagold mit einem kombinierten Wohn- und Geschäftshaus neu zu bebauen.

Da allerdings der hier maßgebliche Bebauungsplan "Vorstadtplatz II", der aus dem Jahr 1972 datiert, in seinen ursprünglichen städtebaulichen und architektonischen Zielvorstellungen nicht mehr zeitgemäß sei, habe die Stadt Nagold in Abstimmung mit ihrem Gestaltungsbeirat – und auf dessen ausdrücklichen Wunsch und mit Mandat des Gemeinderats – ein "städtebaulich-architektonisches Leitbild" für dieses Quartier erarbeitet. Dieses Leitbild, das für den Investor eigentlich nur eine informelle Vorgabe darstellt, sei einvernehmlich zur Grundlage für die weiteren Planungen erhoben worden.

Aufbauend auf dem städtebaulichen Leitbild wurde anschließend ein sogenanntes "Büroauswahlverfahren" gemeinsam mit dem Vorhabenträger ausgelobt, an dem sich letztlich insgesamt drei Architekturbüros beteiligten. Ziel dieses Verfahrens sei gewesen, ein Architekturbüro zu ermitteln, das alle städtebaulichen und architektonischen Vorgaben sowie die eigenen Nutzungsvorstellungen der Bauherren "in eine schlüssige und angemessene Planung" bestmöglich übertragen könnte.

In seiner Juli-Sitzung habe der Nagolder Gestaltungsbeirat schließlich die eingereichten Konzepte der Architekturbüros unter verschiedenen Gesichtspunkten genauer unter die Lupe genommen. Nach "ausführlicher Diskussion der vorgelegten Konzepte" hätten sich die Mitglieder des Gestaltungsbeirats einstimmig für den Entwurfsansatz des Büros Heuser und Partner aus Nagold ausgesprochen und dieses dem künftigen Bauherren für die weitere Bearbeitung vorgeschlagen.

Rückläufig verläuft der Stadtgraben

Zwar werde es sicher "im Detail noch weitere Änderungen geben", so Nagolds Planungsamtsleiter Ralf Fuhrländer in seinen ergänzenden Erläuterungen zum Thema, aber "der grobe Rahmen" sei gesteckt. Laut einer, der Sitzungsvorlage beigefügten "Konzeptstudie" des Büros Heuser und Partner, solle anstelle der bisher zwei Gebäude an dieser Stelle ein Gebäude errichtet werden, das sich aber "in zwei Kubaturen aufteilt". Diese beiden Teile heben sich durch einen Vorsprung sowohl an der Nord- als auch an der Südseite und einer unterschiedliche Geschossigkeit (fünf, beziehungsweise vier Geschosse – je zuzüglich Untergeschoss) voneinander ab. Die Aufteilung entspricht dabei "ungefähr der bisherigen Parzellierung".

Der zu den Gebäude rückwärtig verlaufende Stadtgraben – über den mit seinem geschwungen Verlauf die Garagen der Gebäude an der Freudenstädter Straße (ZOB) und der Waldachstraße erschlossen werden – liegt vom Straßenniveau etwa 1,45 Meter tiefer als das EG-Niveau des neu geplanten Gebäudes. Dieser Höhenunterschied solle einerseits für den Zugang zu dem Gebäude vom Stadtgraben her genutzt werden: Über einer Zwischenebene der Treppe vom Erd- zum Untergeschoss gelangt man dann zum Stadtgraben. Außerdem sollen vom Stadtgraben aus auch die acht PKW-Stellplätze in der Tiefgarage zugänglich gemacht werden. Und auch die Unterbringung der Mülltonnen im Halbgeschoss sei hier vorgesehen.

Genutzt werden soll das neue, zweigeteilte Gebäude im Erdgeschoss für zwei Gewerbeflächen, die ihrerseits direkt von der Freudenstädter Straße, beziehungsweise dem ZOB her zugänglich sein würden. Grundsätzlich könnte dort auch eine einzige, zusammenhängende Gewerbefläche realisiert werden. Der Zugang zu den Nebenräumen (Sozialräume, Lager, Büro) der Ladenflächen erfolge über das gemeinsame Treppenhaus mit Aufzug für beide Gebäudeteile. Das ersten Stock werde wie das Erdgeschoss mit einer etwas höheren Raumhöhe geplant, um so ebenfalls eine Nutzung dieser Flächen als Nebenräume der Gewerbeeinheiten im Erdgeschoss zu ermöglichen. Alternativ sei auch eine Nutzung für Dienstleister oder Praxen, aber auch als Wohnung möglich.

Für die darüber liegenden Geschosse seien reine Wohnnutzungen vorgesehen, wobei verschiedene Wohnungsgrößen möglich wären. Im Dachgeschoss sei Platz für eine Penthouse-Wohnung mit Terrasse auf einem Teilbereich der Dachfläche des viergeschossigen, niedrigeren Gebäudeteils. Ein Bereich der Dachfläche könnte auch zur gemeinschaftlichen Nutzung zur Verfügung gestellt werden.

Der TA zeigte sich ohne große Diskussion einverstanden mit den vorgestellten Planungen und empfahl einstimmig dem Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "2. Änderung Vorstadtplatz II" in Nagold. Der Gemeinderat wird auf seiner Sitzung am 13. Oktober dazu final entscheiden.