Beim Angeklagten entdeckte die Polizei zwölf Gramm Marihuana und einen Joint. Foto: Karmann

Amtsgericht verurteilt 20-Jährigen wegen unerlaubtem Besitz und Handel mit Drogen.

Nagold - Als die Polizei erschien, stopfte er die Marihuana-Päckchen in die Unterhose - und wurde dabei erwischt. Wegen unerlaubtem Besitz und Handel mit Drogen hat das Amtsgericht Nagold einen 20-Jährigen verwarnt und zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt.

"Ich wollte mir etwas Freude gönnen"

Der Vorfall ereignete sich am 23. April dieses Jahres an einer Tankstelle. Der Angeklagte hatte sich zwölf Gramm des Rauschmittels besorgt und in vier Päckchen verpackt. Entdeckt wurde bei der Kontrolle außerdem ein Joint. "Ich wollte mir etwas Freude gönnen", nannte der Nagolder in der Verhandlung als Beweggrund. Seine Freundin habe ihn verlassen, außerdem sei er arbeitslos und "Corona hat mich gestresst". Was er gemacht habe, sei dumm. An diesem Tag habe er beschlossen, mit dem Kiffen aufzuhören und positiv nach vorne zu blicken. Er habe sich drei Wochen in seinem Zimmer eingeschlossen und einen "kalten Entzug" durchgehalten. Dass der Angeklagte ein langjähriger Drogenkonsument und deswegen vorbestraft ist, geht aus den Eintragungen im Bundeszentralregister hervor.

Wie es mit ihm weitergeht? Wegen einer Arbeit habe er sich bei einer Nagolder Firma beworben, beantwortete der Angeklagte die Frage von Richter Martin Link. Wenn das nicht klappt, könnte er eventuell in der Firma seines Onkels arbeiten, der ihn auch bei seinem langfristigen Plan, eine Paintballanlage in Polen zu eröffnen, finanziell unterstützen wolle. Dort habe er sich bereits diverse Grundstücke angeschaut, die "viel billiger sind als in Deutschland".

Franziska Schwemmle von der Jugendgerichtshilfe Calw beschrieb die Lebensumstände des 20-Jährigen. Seine Eltern seien bei der Erziehung überfordert gewesen, die Realschule habe er abgebrochen und die Hauptschule mit einem Abschluss beendet. Die Ausbildung zum Bürokaufmann habe er "geschmissen", nicht aber die Lehre als Fachkraft für Lagerlogistik. Eine Verwarnung und eine Geldbuße hielt sie für angebracht. Dem schloss sich Staatsanwalt Schwarz an. Außerdem forderte er in seinem Plädoyer die Ableistung von 60 gemeinnützigen Arbeitsstunden und einen regelmäßigen Urintest, um festzustellen, ob der Angeklagte "wirklich clean ist".

Gefundene Menge für Handel zu gering?

Verteidiger Marc Hufschmidt gab zu bedenken, dass zwölf Gramm Marihuana kaum geeignet seien, um damit einen gewerbsmäßigen Handel zu betreiben, wie der Vorwurf in der Anklageschrift lautet. Außerdem würde sein Mandant versuchen, sich eine Existenz aufzubauen. Kommentar des Staatsanwaltes: "Eine Paintballanlage in einer strukturschwachen Gegend Polens und ohne genügend Eigenmittel? Das wird nichts." Er solle lieber im erlernten Beruf arbeiten, empfahl der Richter. Kein Verständnis habe er dafür, dass der junge Mann während seiner Arbeitslosigkeit nicht den Führerschein gemacht habe. Die Geldstrafe von 1200 Euro könne der Angeklagte in Raten bezahlen.