Die Folge einer Schlägerei wurde am Amtsgericht verhandelt. Foto: Schwarzwälder Bote

Faustschläge mit Folgen. Angeklagte müssen Schmerzensgeld bezahlen.

Nagold - Die Schlägerei vor der Kneipe blieb nicht ohne Folgen. Wegen vorsätzlicher Körperverletzung hat das Amtsgericht einen Jugendlichen und zwei junge Erwachsene aus Nagold verurteilt. In der öffentlichen Verhandlung bereuten alle drei ihr Verhalten und entschuldigten sich persönlich bei dem Geschädigten, einem 19-jährigen Maurerlehrling.

Am 19. Mai 2019 besuchten die Angeklagten eine Geburtstagsfeier in Haiterbach. Dort erhielt ein 17-Jähriger Auszubildender mehrere Textnachrichten seiner Freundin, die sich zu der Zeit mit ihrem Begleiter in einem Nagolder Lokal aufhielt. Hatte sie ihn eifersüchtig gemacht?

Kurz nach Mitternacht fasste das Trio den Entschluss, dort vorbeizuschauen. Sie sei apathisch auf einem Stuhl gesessen, erklärte der Angeklagte in der Verhandlung. Er habe geglaubt, sie sei mit Alkohol "abgefüllt" worden.

Alle vor die Tür

Das wollte er geklärt wissen. Seine Kumpel gingen mit vor die Tür. Nach einer heftigen, verbalen Attacke schlug der 17-Jährige mehrmals mit der Faust zu. Der Attackierte wehrte sich mit Händen und Füßen. Darauf griffen die beiden Mitangeklagten ein. Der 19-Jährige fiel zu Boden und verlor das Bewusstsein. Die Polizei wurde gerufen. Im Krankenhaus diagnostizierte der diensthabende Arzt schwere Prellungen und eine Gehirnerschütterung.

In der Verhandlung stellte sich heraus, dass der Hauptangeklagte und das Mädchen ihre Liebesbeziehung bereits beendet hatten. Richter Martin Link: "Warum sind sie trotzdem nach Nagold gefahren?" Er habe den Eindruck gehabt, dass seine Exfreundin wegen einer chronischen Krankheit Hilfe benötige und man sie in ihrem Zustand nicht alleine lassen dürfe. Dass er in jener Nacht die Kontrolle verloren habe, tue ihm aufrichtig leid.

Der Geschädigte sagte aus, das Mädchen sei keine Freundin, sondern eine gute Bekannte und an jenem Abend nicht betrunken, sondern nur sehr müde gewesen. Er wolle mit allen Dreien nichts mehr zu schaffen haben. "Wir gehen uns aus dem Weg." Obwohl zwei der drei Angeklagten damals bereits über 18 Jahre alt waren, sprach sich Staatsanwältin Emine Guel-Gedik für die Anwendung des Jugendstrafrechts aus. Sie forderte in ihrem Plädoyer jeweils 400 Euro Schmerzensgeld. Außerdem sollte eine Verwarnung ausgesprochen werden.

Urteil fällt härter aus

Das Gericht schloss sich dem Antrag an. Der Hauptangeklagte war damals noch nicht volljährig. Deshalb fand die weitere Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Weil er bereits wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und Sachbeschädigung bestraft worden war, fiel das Urteil härter aus.