Das geplante Neubaugebiet in Gündringen soll am Steinachufer, auch auf dem Gelände der ehemaligen Getreidemühle Fassnacht, entstehen. Foto: Fritsch

Ausschuss bringt Planung auf den Weg. Alte Gündringer Mühle soll erworben werden.

Nagold - Der Technische Ausschuss (TA) hat mit einer Beschlussempfehlung für den Gemeinderat die Planung für ein neues Baugebiet in Gündringen auf den Weg gebracht. Es soll auf dem Gelände der Getreidemühle Fassnacht direkt am Steinachufer entstehen.

Allerdings kann die Stadt Nagold derzeit eigentlich noch gar nicht über das entsprechende Grundstück verfügen, da es ihr bisher noch nicht gehört. Weshalb Oberbürgermeister Jürgen Großmann bei der Vorstellung der neuen Planung ausdrücklich darauf hinwies, dass man "mit einem langen zeitlichen Rahmen" die tatsächliche Realisierung des Baugebiets angehe. Allerdings gebe es in Gündringen sonst keine anderen Entwicklungsmöglichkeiten für Wohnbebauung mehr.

Geplant ist, auf dem bestehenden Areal der Gündringer Mühle insgesamt acht Baugrundstücke für Einfamilienhäuser auszuweisen. Diese seien, so der Wortlaut der Sitzungsvorlage der Stadtverwaltung zu diesem Thema, ausschließlich "für den örtlichen Eigenbedarf" vorgesehen. Die Planungen unterstellten, so die Erläuterungen weiter, "den Erwerb und Abbruch der bisher an dieser Stelle noch bestehenden, jedoch nicht mehr aktiven Getreidemühle Fassnacht in Gündringen".

Momentan keine freien Baugrundstücke im Innenbereich des Ortes

Aktuell besitzt der Nagolder Ortsteil Gündringen in seinem Innenbereich keine eigenen, freien Baugrundstücke mehr; auch keine möglichen Bauplatzreserven. Weshalb die Verwaltung nun eine Planung für eine "räumlich begrenzte Wohnbauflächenentwicklung im Außenbereich" im in diesem Fall möglichen "vereinfachten Verfahren" nach dem Baugesetzbuch aufsetzen möchte.

Allerdings kündigt die Sitzungsvorlage auch an, dass die jetzt startende Gebietsentwicklung des Mühlenareals gleichzeitig auch Auftakt sein soll für eine deutlich weitergehende, potenzielle bauliche Weiterentwicklung in den Auenbereich der Steinach hinein. Was nicht so ganz unproblematisch werden dürfte: Genau dieser Auenbereich liegt derzeit noch in einem sogenannten "FFH-Gebiet". FFH-Gebiete sind spezielle europäische Schutzgebiete im Natur- und Landschaftsschutz, die nach der "Fauna-Flora-Habitat"-Richtlinie ausgewiesen wurden und dem Schutz von Pflanzen (Flora), Tieren (Fauna) und Lebensraumtypen (Habitaten) dienen.

Solche FFH-Gebiete sind zudem Teil des sogenannten "Natura-2000"-Netzwerkes – ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten innerhalb der Europäischen Union, das seit 1992 länderübergreifend nach den Maßgaben der FFH-Richtlinie errichtet wird. Es dient dem koordinierten Schutz gefährdeter wildlebender heimischer Pflanzen- und Tierarten und ihrer natürlichen Lebensräume.

Genau deshalb wohl gab es bei der formalen Abstimmung im TA über das künftige neue Gündringer Wohnbaugebiet genau eine Gegenstimme – von Grünen-Stadtrat Bernd Gorenflo. Alle übrigen TA-Mitglieder stimmten den Planungen der Stadtverwaltung und der Beschlussempfehlung für den Gemeinderat ohne große weitere Diskussion zu.

Das Thema wird auch Tagesordnungspunkt auf der nächsten Sitzung des Gündringer Ortschaftsrates sein, der dazu voraussichtlich am 22. Juni zusammenkommen wird.