Gefahr: Ähnlicher Vorfall zuvor in Freudenstadt

Nagold/Freudenstadt (lis). Aufgeschürfte Knie, ein Loch in der Hose oder eine Beule am Kopf – all das sind mögliche leichte Verletzungen, wenn Kinder es beim Toben im Freien übertreiben. Man stelle sich aber folgendes Albtraumszenario für Eltern vor: Die Sprösslinge sind auf dem örtlichen Spielplatz, sausen rasend schnell die Rutsche hinunter, hangeln sich am Klettergerüst entlang oder bauen friedlich eine Sandburg und kommen dann schreiend und blutüberströmt angerannt.

Sowohl in Nagold als auch in Freudenstadt hätte der Besuch auf dem Spielplatz böse enden können. Eine Woche ist es her, dass eine Frau, die im Nagolder Teilort Emmingen mit ihrem zweijährigen Kind den Spielplatz in der Bergwaldstraße besuchte, ein etwa 15 Zentimeter langes Messer im Sandkasten entdeckte. Es war am 6. September, als sie die Klinge senkrecht aus dem Sand ragen sah. Laut Polizei hätten sich spielende Kinder erheblich daran verletzen können. Bis dato gebe es keine neuen Erkenntnisse, teilt ein Sprecher des Polizeipräsidiums Karlsruhe auf Nachfrage mit.

Ein ähnlicher Vorfall ereignete sich auch am 24. August dieses Jahres in Freudenstadt, bei dem Mitarbeiter des städtischen Bauhofs bei einer Kontrolle ebenfalls eine aus dem Boden ragende Klinge fanden. Auch Glasscherben auf Spielgeräten ließen die Stadt vermuten, dass Kinder mutwillig gefährdet werden sollten. Das Messer müsse ganz bewusst mit der Schneide nach oben in die Wiese gesteckt worden sein, hieß es damals gegenüber unserer Zeitung. Anhaltspunkte dafür, dass die beiden Vorkommnisse in Zusammenhang zueinander stehen, gebe es bisher keine, erläuterte der Sprecher aus Karlsruhe.

Er erinnert sich auch an einen Fall in Waghäusel-Kirrlach (Kreis Karlsruhe), bei dem Ende Juli dieses Jahres ein Kletterseil mit Glassplittern gespickt war und sich ein Vierjähriger tiefe Schnittwunden zuzog. Wird der Täter gefunden, dann werde ihm der Straftatbestand der vorsätzlichen Körperverletzung vorgeworfen, schildert der Polizeisprecher. Über das Strafmaß entscheide dann die Staatsanwaltschaft.