Das Amtsgericht in Nagold                     Foto: Archiv Foto: Schwarzwälder Bote

Justiz: Streit in der Flüchtlingsunterkunft Nagold-Gündringen / Zu Geldstrafe von 300 Euro verurteilt

Nagold. Wenn über 80 Asylbewerber unterschiedlicher Nationalitäten auf engem Raum zusammenleben, können Streitereien vorkommen. Passiert ist das am 25. Oktober letzten Jahres in der Flüchtlingsunterkunft Nagold-Gündringen.

Mit Faust ins Gesicht

Laut Anklageschrift soll ein 1986 in Gambia geborener Afrikaner einem Zimmergenossen mit der Faust ins Gesicht geschlagen und mit einer Fleischgabel bearbeitet haben. Wegen Körperverletzung, Nötigung und Bedrohung musste sich der 32-Jährige vor dem Amtsgericht Nagold verantworten. Richter Martin Link verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu zehn Euro.

Der Vorfall ereignete sich am frühen Vormittag. Mit seinem Zimmergenossen habe es "ein kleines Problem" gegeben, ließ der Angeklagte in der Verhandlung durch seinen Dolmetscher erklären. Er sei am frühen Morgen aufgewacht, als ein Mann den Raum betrat und sich mit seinem Bettnachbar lautstark unterhielt. Er habe um Ruhe gebeten, um weiterschlafen zu können und das deutlich zu verstehen gegeben. Er sei daraufhin mit einem Kugelschreiber beworfen worden.

Der Geschädigte erklärte in der Verhandlung, er habe sich mit einem Freund unterhalten, was den Angeklagten offenbar gestört habe. Ein Zimmernachbar sagte vor Gericht aus, er habe Geschrei gehört, sei dem nachgegangen und gesehen, wie der Gambier einen am Boden liegenden Mann attackierte. Er habe die Streithähne getrennt und den Verletzten in sein Zimmer mitgenommen. Nachdem die Situation bereinigt schien, "wollte er wieder zurück, aber die Tür war abgeschlossen".

Erneut zugeschlagen

Als sie nach mehrmaligem Klopfen aufgemacht wurde, habe der 32-Jährige erneut zugeschlagen. Eine Kauffrau, die ehrenamtlich im Arbeitskreis Asyl mitarbeitet, sagte in der Verhandlung aus, der Angeklagte habe sie gebeten, sich dafür einzusetzen, dass er ein anderes Zimmer bekomme, was inzwischen geschehen sei.

"Vertragen Sie sich wieder?". Die Frage des Richters wurde von beiden Seiten bejaht.

Staatsanwalt Ibrahim Altun sah die Körperverletzung – ein Arzt hatte beim Geschädigten Prellungen und einen geschwollenen Daumen diagnostiziert – als erwiesen an und forderte in seinem Plädoyer eine Geldstrafe von 500 Euro. Richter Link beließ es bei 300 Euro. "Ich habe kein Geld", ließ der 32-Jährige durch seinen Dolmetscher ausrichten. "Sie können die Strafe durch gemeinnützige Arbeit ableisten" bekam er zur Antwort. Damit war der Verurteilte einverstanden.

Am Rande des Prozesses wurde bekannt, dass der Asylantrag des Gambiers abgelehnt wurde und er Widerspruch eingelegt hat.