Die Debatte um die Kita-Gebühren geht in die nächste Runde. Foto: Ralf Geithe – stock.adobe.com

Offenbar hat sich eine Mehrheit der Mitglieder des Nagolder Gemeinderats mit der Stadtverwaltung in nichtöffentlichen Verhandlungen auf einen Kompromiss bei den künftigen Kita-Gebühren geeinigt – zumindest steht für die kommende Sitzung des Stadtparlaments am 4. Mai ein Entscheid auf der Tagesordnung.

Nagold - Auf der März-Sitzung des Gremiums hatte Oberbürgermeister Jürgen Großmann den Entscheid noch kurzfristig von der Tagesordnung genommen – mutmaßlich, weil der damalige Vorschlag der Verwaltung nicht mehrheitsfähig war. Kern des nun zur Abstimmung stehenden Beschlussvorschlags: Die Elternbeiträge für die Nagolder Kitas werden in drei gleichmäßigen Stufen jeweils zum 1. September 2021, zum 1. Januar 2023 und zum 1. Januar 2025 erhöht.

Damit würde etwa der "Standard-Kindergartenbeitrag“ - Familie mit einem Kind und dem Betreuungsumfang "Verlängerte Öffnungszeiten" (VÖ = sechs Stunden) – nach heutigen Hochrechnungen letztlich vermutlich zwölf Prozent unter den dann gültigen Empfehlungen des Landes liegen, wie es in der bereits auf der Website der Stadt veröffentlichten Sitzungsunterlage dazu heißt. In absoluten Zahlen: Bei einer Landesempfehlung von dann voraussichtlich 183 Euro je Kind würde in Nagold eine Gebühr von 161 Euro fällig; zum Jahresende 2020 betrug die Gebühr noch 93 Euro – womit die Gebühr bis 2025 um über 73 Prozent ansteigen würde. Allerdings: Schon fürs laufende Jahr liegt die Empfehlung des Landes für die Höhe des Elternanteils bei den Kita-Gebühren (in der Modellrechnung) bei 163 Euro – also bereits jetzt höher, als er in Nagold 2025 dann sein würde.

Erhöhung der Grundsteuer zur Kompensation

Hintergrund: Seit 2004 wurden in Nagold die Elternbeiträge im Jahr 2017 einmalig angepasst. Damals wurde für die Drei- bis Sechsjährigen der Regelbeitrag an den Beitrag für die VÖ angeglichen. Außerdem wurden die Beiträge insgesamt um drei Prozent angehoben. Zeitgleich wurden die Elternbeiträge für die unter Dreijährigen (U3) von einer bis dahin geltenden gehaltsabhängigen Berechnung auf die übliche Sozialstaffelung nach der Anzahl der unter 18-Jährigen in einem Haushalt umgestellt, da die Berechnung von Jahreseinkommen sich als zu aufwendig herausgestellt hatte. Aktuell liegt damit der Kostendeckungs-Grad der kommunalen Kita-Kosten durch die Elternbeiträge in Nagold bei lediglich knapp acht Prozent, wobei er sich im Moment jährlich weiter reduziere durch zum Beispiel kontinuierlich steigende Personalkosten – die wiederum über 50 Prozent der Gesamtkosten für die Kinderbetreuung ausmachten. Im Jahr 2020 lagen die Personalkosten beispielsweise bei über 5,7 Millionen Euro, im laufenden Jahr bereits bei über 6,4 Millionen Euro. Insgesamt schlägt die Kinderbetreuung in Nagold mit knapp 11,5 Millionen Euro Kosten im Jahr zu Buche, davon müssen aktuell (ohne die geplante Gebührenanpassung) 65 Prozent aus städtischen Haushaltsmitteln aufgebracht werden.

Der mahnende Satz der Kämmerei dazu in einer der ursprünglichen Sitzungsunterlagen zum Thema aus der März-Sitzung des Gemeinderat: "Um bei der Vorlage zukünftiger städtischer Haushaltspläne weiterhin im genehmigungsfähigen Rahmen zu bleiben, ist eine Verbesserung der Ertragsseite durch eine spürbare Anpassung des privaten Gebührenanteils zur nachhaltig gesicherten Gegenfinanzierung der Pflichtaufgabe Kinderbetreuung unerlässlich", weil zum Beispiel das aktuelle Haushaltsjahr 2021 im Ergebnishaushalt mit einem Defizit in Höhe von rund 5,9 Millionen Euro gestartet sei. Wörtlich: "Bleibt dies mittelfristig in diesen Dimensionen, bedarf es zukünftig Kassenkrediten, um allein die Personalkosten der Kinderbetreuung begleichen zu können".

Daher ist es sicher kein Zufall, das im Anschluss an den Entscheid über die künftige Höhe der Kita-Gebühren in Nagold der Gemeinderat auf seiner nächsten Sitzung auch über eine Erhöhung der Grundsteuer B (gilt für bebaute und für unbebaute Grundstücke) abstimmen wird. Laut Sitzungsvorlage hierfür ist eine Anhebung der Grundsteuer B um 50 Prozentpunkte von 420 auf 470 vom Hundert vorgesehen – was "nach aktueller Berechnungsgrundlage einer jährlichen Steigerung des Steuerertrages um knapp 500.000 Euro" entsprechen würde. Rein formal wird der Mehrerlös durch notwendige Mehrkosten "durch Schulsozialarbeit und IT-Infrastrukturbetreuung an den Nagolder Schulen" begründet.

Jedoch weisen die Sitzungsvorlagen vom März zum Thema Kita-Gebühren auch auf einen Zusammenhang der geplanten Grundsteuer-Erhöhung zu diesem Kosten-Komplex hin – für den Fall, dass die letztlich genehmigte Erhöhung der Kita-Gebühren nicht für die von der Stadt gewünschte Kostendeckung-Quote reicht. Grundsätzlich war diese Art der Gegenfinanzierung von Betreuungskosten der Stadt von der CDU-Fraktion im Nagolder Gemeinderat ins Spiel gebracht worden, da so die Lasten zumindest zu einem Teil auf die Allgemeinheit verteilt werden könnten. Die Grundsteuer B wird im Prinzip von allen Bürgern geleistet – von Grund- und Immobilien-Eigentümern, aber über die Nebenkosten auch von Mietern.

Die öffentliche Sitzung des Gemeinderats findet am kommenden Dienstag, 4. Mai, ab 18 Uhr in der Stadthalle statt.