In der Nagolder Innenstadt gilt an Silvester ein Feuerwerks-Verbot. Foto: StarSoftGx

In Neujahrsnacht ist in Nagold ein Sperrgebiet für Feuerwerk ausgewiesen. Polizei kontrolliert.

Nagold - Schnell eine Rakete auf dem Vorstadtplatz zünden, einen Kanonenschlag auf der Markstraße detonieren lassen? All das ist in diesem Jahr an Silvester verboten. Aus gutem Grund: Schutz der über 50 Kulturdenkmäler in der Nagolder Innenstadt.

Beim Jahreswechsel, der in den nächsten Tagen unweigerlich bevorsteht, gibt es auf dem Nagolder Vorstadtplatz dieses Mal keine Silvesterveranstaltung. Und genau deshalb geht die Stadt proaktiv gegen mögliche Raketenstarts vor und weist ein Gebiet aus, in dem jegliches Feuerwerk verboten ist. Der ZOB, die Stadtkirche und das Otto-Hahn-Gymnasium bilden die groben Grenzen der Zone (detaillierte Übersicht in der nebenstehenden Infografik).

Achim Gräschus, Leiter des Nagolder Ordnungsamtes, hat einen simplen Grund für das Feuerwerksverbot: "Wir wollen Brände verhindern. In der ausgewiesenen Zone stehen über 50 Kulturdenkmäler, außerdem ist die Bebauung eng." Würde ein Brand ausbrechen, könnte das fatale Folgen haben, wie der stellvertretende Polizeirevierleiter in Nagold, Erhard Schulz, warnt: "Im Reviergebiet kam es durchaus schon mal zu Bränden wegen Feuerwerk, die Gefahr ist also unbestritten. Deshalb werden wir im Gebiet Präsenz zeigen." Wird doch eine Rakete gezündet, die dann Schaden anrichtet, können Bußgelder bis zu 50 000 Euro verhängt werden – ein denkbar teurer Start ins neue Jahr. Doch Schulz besänftigt: Man werde freilich nicht sofort alles beschlagnahmen, wenn man Personen, die mit Feuerwerkskörpern unterwegs sind, aufgreife. "Aber das wäre dann für uns der Moment, indem wir noch mal auf die Personen zugehen und auf das Verbot hinweisen."

Gräschus betont, dass man das Gebiet alles andere als zufällig auf die Karte gezeichnet habe: "Wir haben uns da an den Standorten der Kulturdenkmäler orientiert. Außerdem war die Überprüfbarkeit ein wichtiges Kriterium."

Außerdem weisen Gräschus und Schulz unisono auf den Umstand hin, dass das Abbrennen von Feuerwerk nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt ist. Des Weiteren gilt ein Feuerverbot in der Nähe von Kirchen, Altenheimen und Krankenhäusern ohnehin das ganze Jahr, also auch an Silvester.

Unter das Verbot fallen alle Feuerwerkskörper der Klasse II, sprich Raketen, Böller und Schussbatterien. Kurzum alle handelsüblichen und frei verkäuflichen Silvesterkracher.