Schon im Jahr 2013 spielten sich die Vorfälle in der Notaufnahme des Nagolder Krankenhauses ab. Foto: Archiv/Fritsch

Ehemalige Rettungsassistentin des Krankenhauses wegen gefährlicher Körperverletzung in fünf Fällen verurteilt.

Nagold/Calw - Sie hat im April 2013 fünf Patienten in der Notaufnahme im Nagolder Krankenhaus ohne medizinische Notwendigkeit Adrenalin gespritzt. Wegen gefährlicher Körperverletzung wurde eine ehemalige Rettungsassistentin zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt.

Vor dem Amtsgericht Calw wurde in den vergangenen Wochen ein Fall verhandelt, der sprachlos zurücklässt. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass eine ehemalige Rettungsassistentin im April 2013 fünf Patienten ohne ärztliche Anweisung Adrenalin injiziert hat, vermutlich über den bereits gelegten Venenzugang, um an das Schmerzmittel Morphin zu gelangen und ihre Sucht zu befriedigen. Normalerweise wird Adrenalin als Notfallmedikament für Reanimationen eingesetzt wird. Es löste bei den Patienten heftige Reaktionen aus. Erst jetzt – sechs Jahre später – wurde verhandelt.

Doch was war passiert: Am 16., 17. und 19. April 2013 kam es bei fünf Patienten in der Nagolder Notaufnahme zu unerklärlichen Komplikationen. Als sie kurz zuvor eingeliefert wurden, hatten alle keine lebensgefährlichen Symptome. Sie klagten über Brust- oder Bauchschmerzen, es bestand teils der Verdacht eines Herzinfarkts. Die routinemäßigen Untersuchungen zeigten aber bei allen keine Auffälligkeiten.

Gesundheitszustand von Patienten verschlechterte sich

Im weiteren Verlauf verschlechterte sich der Zustand der Patienten drastisch – sie explodierten förmlich, hieß es während der Verhandlung. Der Blutdruck schnellte in die Höhe, sie bekamen Schmerzen in verschiedenen Körperteilen und Herzrasen – Symptome eines Herzinfarkts. Alle durchlitten dabei Todesängste. Durch das Eingreifen und die Gegenmaßnahmen der Ärzte stabilisierte sich der Zustand der Patienten recht schnell wieder.

Die ungewöhnliche Häufung der Vorfälle fiel jedoch dem Chefarzt auf. Nach kurzen Nachforschungen wurde klar, dass eine kürzlich zuvor eingestellte Rettungsassistentin bei den Behandlungen aller Patienten mitgeholfen hatte. Die Mitarbeiterin war zu diesem Zeitpunkt erst die dritte Woche in der Nagolder Klinik beschäftigt. Sie wurde mit den Vorfällen konfrontiert. Dabei wirkte sie teilnahmslos, habe sich nicht zur Wehr gesetzt und hatte auch keine plausiblen Erklärungen – die Vermutungen erhärteten sich. Die Klinik sprach direkt die fristlose Kündigung aus und stellte Strafanzeige.

Bei der Vernehmung durch die Polizei und auch vor dem Haftrichter hatte die damals Verdächtige noch alle fünf Vorfälle gestanden. Sie habe sich beweisen und ihre Fähigkeiten zeigen wollen, sagte sie aus.

Zur Hauptverhandlung kam es aber nun erst sechs Jahre später. Mehrmals musste diese verschoben werden, da die Angeklagte immer wieder aufgrund verschiedener Krankheiten verhandlungsunfähig war. Dies war jedoch kein Versagen der Justiz, da waren sich alle Verfahrensbeteiligten einig. Für die Opfer trotzdem eine schwere Leidenszeit. Alle haben bis heute noch unter den Folgen physisch und psychisch zu leiden.

Angeklagte wollte an Reste von angebrochenen Morphin-Flaschen kommen

Während der Verhandlung gab es nun eine Wendung: Dort und gegenüber einem psychologischen Sachverständigen gestand die Verurteilte nur noch zwei Fälle und gab einen anderen Grund an: Durch eine Krankheit am Ohr nach einem Tauchunfall und mehreren Operationen habe sie eine Schmerzmittelabhängigkeit entwickelt. Diese Morphinsucht habe sie dazu getrieben, das Adrenalin zu spritzen und so die Herzinfarktsymptome bei den Patienten hervorzurufen. Denn durch ihre medizinische Ausbildung wusste sie, dass bei Herzinfarkten Morphin gegen die Schmerzen verabreicht werde. Die Verurteilte hoffte so, an die Reste der angebrochenen Dosis Morphin zu kommen. An Einzelheiten könne sie sich aber nicht mehr erinnern. Erst ganz am Ende der Verhandlung in ihren letzten Worten entschuldigte sich die Verurteilte "für alles, was passiert ist", und kündigte an, eine Verhaltenstherapie in Angriff nehmen zu wollen, um ihre Probleme in den Griff zu bekommen.

Das Schöffengericht verurteilte sie zu drei Jahren und vier Monaten Haft wegen gefährlicher Körperverletzung in fünf Fällen, da durch die Aussagen der Opfer und weiterer Zeugen – Angehöriger und Klinikmitarbeiter – eindeutig nachweisbar sei, dass sie in allen fünf Fällen das Adrenalin verabreicht habe.

Sie habe absichtlich gehandelt, betonte Richter Stefan Pfaff in seiner Urteilsbegründung. Ziel seien die Schmerzen und die Herzinfarktsymptome gewesen, um sich das Morphin zu besorgen. Es sei aber kein Tötungsvorsatz vorhanden gewesen, denn schließlich habe sich alles in der Notaufnahme abgespielt, wo es die bestmögliche medizinische Versorgung gebe. Auch bei der Rettung habe die Verurteilte direkt mitgewirkt.

Sachverständiger diagnostiziert dissoziale Persönlichkeitsstörung

Zu Gunsten der Verurteilten rechnete Pfaff die psychische Erkrankung an, die ein Gutachten ergeben hatte. Der Sachverständige hatte eine dissoziale Persönlichkeitsstörung diagnostiziert.

Ihre Arbeitserlaubnis als Rettungsassistentin hatte die Verurteilte schon zuvor entzogen bekommen.

Allen fünf Opfer, die als Nebenkläger auftraten, wurde ein Schmerzensgeld zugesprochen. Sie haben bis heute schwer mit den psychischen Folgen zu kämpfen.

Eine Haftung des Krankenhauses könne er nicht feststellen, führte Pfaff noch aus. Die Verurteilte habe sich die Stelle durch ihren "aufgepeppten" Lebenslauf beschafft, das Krankenhaus habe die Taten nicht voraussehen können.

"Ich hoffe, dass mit dem Urteil die Geschädigten Klarheit haben und besser abschließen können", meinte Pfaff abschließend, "auch für die Geschädigten ist es Zeit, dass das Verfahren endet."