Die Aussagen des 51-jährigen Mannes aus dem Raum Freudenstadt über die Geschehnisse in der Flüchtlingsunterkunft Nagold-Gündringen waren in allen entscheidenden Punkten zu widersprüchlich oder widersprachen der Spurenlage. Foto: Archiv: Fritsch

Aussagen von 51-Jährigem über vermeintliche Geschehnisse in allen entscheidenden Punkten zu widersprüchlich.

Tübingen/Nagold - Mit einem Freispruch endete am Montag ein Missbrauchsprozess gegen zwei afghanische Angeklagte.

Im Prozess um den Vorwurf der gemeinschaftlichen Vergewaltigung in einer Sammelunterkunft in Nagold-Gündringen hat das Landgericht Tübingen die beiden Angeklagten freigesprochen. Die Aussagen des 51-jährigen Mannes aus dem Raum Freudenstadt über die Geschehnisse in der Nacht nach Neujahr waren in allen entscheidenden Punkten zu widersprüchlich oder widersprachen der Spurenlage, um zu einer Verurteilung der beiden Asylbewerber zu kommen, sagte Mechthild Weinland, die Vorsitzende der Großen Strafkammer, in ihrer Urteilsbegründung: "Es ist nicht viel übrig geblieben von den Vorwürfen. Wir konnten nicht klären, ob etwas gegen den Willen des Zeugen geschehen ist."

Sie hob beide Haftbefehle auf. Für die Vernehmung des Belastungszeugen, der Gutachter sowie die Plädoyers von Anklage und Verteidigung war die Öffentlichkeit auf Antrag der Nebenklage-Vertreterin ausgeschlossen worden.