Eine zweite Zeugin, die bis vor wenigen Monaten ebenfalls Mitglied in dem Verein war, gab an, im Vorfeld vom Angeklagten mehrmals aufgefordert worden zu sein, bei der Gerichtsverhandlung zu beschwören, dass das beleidigende Wort nicht gefallen sei. Weil sie bei ihrer Aussage ins Stocken geriet, vermutete Richter Martin Link, dass sie bewusst die Unwahrheit sagen sollte. Schließlich gestand die 23-Jährige, dass sie Angst habe, andernfalls bedroht zu werden. "Dann rufen sie sofort die Polizei", schaltete sich die Staatsanwältin ein. Der Richter warnte den Angeklagten mit durchdringender Stimme: "Dann lasse ich Sie sofort verhaften."
Weil der 27-Jährige bereits achtmal wegen vorsätzlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung, Nötigung, Bedrohung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung und Betrug vorbestraft ist und zweimal während der Bewährung rückfällig wurde, beantragte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft eine Gefängnisstrafe von vier Monaten ohne Bewährung.
Der Verteidiger führte ins Feld, dass sein Mandant "an seinem Verein hängt", sich verantwortlich fühle, wenn etwas schief läuft, und deshalb beim Gespräch mit dem Ordnungsamt überreagiert habe. Sein Vorschlag: drei Monate auf Bewährung.
Dass der Beleidigte unmittelbar nach dem Telefonat eine Anzeige erstattete und der Angeklagte die Zeuginnen massiv zu beeinflussen versuchte, spricht nach Auffassung des Richters dafür, dass der 27-Jährige gegenüber dem Ordnungsamtsmitarbeiter ausfällig geworden sei. Sein Urteil: Drei Monate Gefängnis ohne Bewährung.
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