Angeklagter beschimpft städtischen Beamten. Bewährungsverstöße führen zu harter Strafe.

Nagold - Weil er den stellvertretenden Ordnungsamtsleiter der Stadt Nagold beleidigt hat und bereits früher negativ aufgefallen war, hat das Amtsgericht Nagold einen 27-jährigen zu einer Gefängnisstrafe von drei Monaten ohne Bewährung verurteilt.

 

Der Angeklagte aus Nagold hat keinen Schulabschluss, ist ohne Beschäftigung und lebt von staatlicher Unterstützung. Sein ganzes Interesse gilt einem gemeinnützigen Verein, dessen Vorsitzender er ist. Zur Aufbesserung der Finanzen wollte man eine Straßen- und Haussammlung durchführen und musste deswegen bei der Stadt eine Genehmigung einholen. Als der 27-Jährige das Ordnungsamt anrief und gesagt bekam, dass noch Unterlagen beigebracht werden müssten, ließ er sich ziemlich erregt mit dem stellvertretenden Abteilungsleiter verbinden.

Als der die gleiche Bitte äußerte, beendete der Angeklagte das Gespräch mit einem Kraftausdruck. Wegen Beleidigung ("ich bin einiges gewohnt, aber das geht zu weit") zeigte der Beamte den Anrufer postwendend beim Nagolder Polizeirevier an.

Eine Steuerfachangestellte aus Altensteig, die mit dem Angeklagten befreundet ist, sagte vor Gericht aus, dass sie sich am 19. Januar zwar während des Telefonats in der Wohnung aufgehalten, aber nichts mitbekommen habe.

Eine zweite Zeugin, die bis vor wenigen Monaten ebenfalls Mitglied in dem Verein war, gab an, im Vorfeld vom Angeklagten mehrmals aufgefordert worden zu sein, bei der Gerichtsverhandlung zu beschwören, dass das beleidigende Wort nicht gefallen sei. Weil sie bei ihrer Aussage ins Stocken geriet, vermutete Richter Martin Link, dass sie bewusst die Unwahrheit sagen sollte. Schließlich gestand die 23-Jährige, dass sie Angst habe, andernfalls bedroht zu werden. "Dann rufen sie sofort die Polizei", schaltete sich die Staatsanwältin ein. Der Richter warnte den Angeklagten mit durchdringender Stimme: "Dann lasse ich Sie sofort verhaften."

Weil der 27-Jährige bereits achtmal wegen vorsätzlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung, Nötigung, Bedrohung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung und Betrug vorbestraft ist und zweimal während der Bewährung rückfällig wurde, beantragte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft eine Gefängnisstrafe von vier Monaten ohne Bewährung.

Der Verteidiger führte ins Feld, dass sein Mandant "an seinem Verein hängt", sich verantwortlich fühle, wenn etwas schief läuft, und deshalb beim Gespräch mit dem Ordnungsamt überreagiert habe. Sein Vorschlag: drei Monate auf Bewährung.

Dass der Beleidigte unmittelbar nach dem Telefonat eine Anzeige erstattete und der Angeklagte die Zeuginnen massiv zu beeinflussen versuchte, spricht nach Auffassung des Richters dafür, dass der 27-Jährige gegenüber dem Ordnungsamtsmitarbeiter ausfällig geworden sei. Sein Urteil: Drei Monate Gefängnis ohne Bewährung.