An diesem Messgerät in Nagold wurde der Star-Schauspieler geblitzt. Foto: Bernklau Foto: Schwarzwälder-Bote

Prozess: Einspruch eingelegt. Schauspieler zieht wegen Blitzer zwei Mal vor Gericht. Mit 82 km/h durch die Stadt.

Nagold - Schauspieler Dominique Horwitz ist in Nagold geblitzt worden. Doch einsehen will Horwitz sein Vergehen offenbar nicht. Schon zum zweiten Mal beschäftigte sich das Amtsgericht Nagold mit dem Fall – und drei weitere Termine sind angesetzt.

"Das darf doch nicht wahr sein", schüttelte eine Zuhörerin im Nagolder Gerichtssaal missbilligend den Kopf. Ihrem Nebensitzer ging es nicht anders. Richter Martin Link wandte sich lächelnd an die Verteidigerin: "Nicht dass Nagold ihr zweites Zuhause wird." Verhandelt wurde zum zweiten Mal der Widerspruch des Schauspielers und Sängers Dominique Horwitz gegen einen Strafbefehl.

Am 26. Februar dieses Jahres war der 58-Jährige mit dem Auto von Calw nach Nagold unterwegs. In der Calwer Straße 195 wurde er geblitzt. Die Messanlage zeigte 82 Stundenkilometer an – erlaubt sind auf Höhe des Rehazentrums Schaible nur 50 km/h.

Die Ordnungswidrigkeit wollte der Schauspieler nicht hinnehmen und legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein. Verteidigerin Sofia Karipidou aus Wiesbaden behauptete, ihr Mandant sei damals nicht zu schnell gefahren, sie würde zur Aufklärung gerne weitere Zeugen hören.

Zur jetzigen Verhandlung wurden zwei Mitarbeiter der Stadt Nagold geladen. Der im Vollzugsdienst eingesetzte Techniker schilderte dem Gericht seine Arbeitsweise. Bei den Geschwindigkeitsmessanlagen – auch in der Calwer Straße 195 – würde er eine selbst erstellte Checkliste abarbeiten. Für die Auswertung der Kalibrierungs- und Messphotos sei die EDV-Abteilung im Nagolder Rathaus zuständig. Auf Nachfrage der Verteidigerin bestätigte der Sachbearbeiter, dass die ermittelten Daten von der Firma ERA in Heilbronn "aufbereitet" und dann zurückgegeben werden. "Die Stadt bleibt somit Herr des Verfahrens."

Für Sofia Karipidou blieben einige Dinge ungeklärt: Ob der Beamte im Nagolder Rathaus überhaupt geschult worden sei, einen Sachverhalt korrekt zu beurteilen, ob die Messstelle in der Calwer Straße ordnungsgemäß gewartet werde, warum mit der Firma aus Heilbronn nur eine mündliche Absprache bestehe, aber kein schriftlicher Vertrag geschlossen wurde, warum die Daten "privat weitergegeben werden". Außerdem hätte die Verteidigerin vom Geschäftsführer des Unternehmens gerne Details der Messanlage und das Prinzip der Datenauswertung erklärt bekommen – und regte die Hinzuziehung eines Sachverständigen an. Die Funktionsfähigkeit der Kameras von Jenoptik sollte ebenfalls überprüft werden, und, und, und ...

Richter Link blieb gelassen, holte sein Terminbuch hervor und legte vorsorglich drei weitere Verhandlungstage fest: Mittwoch, 9. Dezember, um 11 Uhr, Mittwoch, 16. Dezember, um 13.30 Uhr und Dienstag, 29. Dezember, um 11 Uhr.

Aus den Voreintragungen im Bundeszentralregister geht hervor, dass der Schauspieler 2013 in Hessen wegen Geschwindigkeitsübertretung 80 Euro bezahlen musste – und sich das Verfahren damals über ein Jahr hinzog.