In dem offenen Brief, der sich an Oberbürgermeister Jürgen Großmann sowie die Nagolder Gemeinderäte richtet, heißt es wörtlich: "Wie Sie sicher alle wissen, kann kein städtischer Mitarbeiter – nicht einmal der Oberbürgermeister persönlich – einen gültigen Gemeinderatsbeschluss außer Kraft setzen. Dies ist aber offensichtlich beim ›Brauereiwegle‹ in Hochdorf geschehen.
Beim Ortstermin am 2. Juli 2019 hat der Anwohner, der das Wegle gesperrt hat, ein Schreiben präsentiert, das wir leider nicht lesen konnten. Darin soll laut seiner Aussage stehen, dass die Stadt Nagold mit der Sperrung einverstanden sei.
Dies ist ein klarer ›Rechtsbruch‹, da es einen seit ungefähr 50 Jahren gültigen Beschluss des Gemeinderates der ehemals selbstständigen Gemeinde Hochdorf gibt. Er lautet sinngemäß: ›Das Brauereiwegle muss auf voller Länge für die Allgemeinheit begehbar bleiben und die Hecken im unteren Teil müssen mindestens einmal jährlich zurück geschnitten werden.‹"
An diesen Beschluss, schreibt die Initiative weiter, würden sich "noch sehr viele Hochdorfer, die länger als 66 Jahre im Ort leben" erinnern.
Der Bürgerinitiative ist wichtig festzuhalten: "Dann wurde an diesem Beschluss circa 50 Jahre nicht mehr gerüttelt und die Hecken wurden jährlich geschnitten. Also ist dieser Gemeinderatsbeschluss immer noch gültig. Die Gemeinde Hochdorf hat sogar zwei Straßenlaternen installieren lassen, damit das Wegle auch bei Dunkelheit gefahrlos begangen werden k onnte."
Die Bürgerinitiative könne die Schließung der Akte "Hochdorfer Brauereiwegle" bei der Stadt Nagold nicht hinnehmen, da in ihren Augen ein "Rechtsbruch" vorliege.
Weiter heißt es in dem Schreiben: "Wir sind nicht alleine! Innerhalb eines Monats haben uns 159 Hochdorferinnen und Hochdorfer mit ihrer Unterschrift bestätigt, dass sie ebenfalls für die Offenhaltung vom mehr als 100 Jahre bestehenden ›Brauereiwegle‹ für die Allgemeinheit votieren."
Deshalb bitte man die Große Kreisstadt Nagold als Rechtsnachfolgerin der selbstständigen Gemeinde Hochdorf, diesem Gemeinderatsbeschluss "Geltung zu verschaffen".
Das Schreiben endet mit einer Anmerkung: "PS: Sollte in absehbarer Zeit dieser ›Rechtsbruch‹ nicht korrigiert werden, wird das Regierungspräsidium in Karlsruhe sicher Mittel und Wege finden, einen gültigen Gemeinderatsbeschluss durchzusetzen."
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