Das Amtsgericht hat einen Mann aus dem Großraum Nagold wegen heruntergeladener Kinderpornografie und Beteiligung an einer Tauschbörse zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten auf Bewährung verurteilt. Foto: Köncke

Angeklagter verschickt in Tauschbörsen Kinderpornos. Filme zeigen Männer beim Sex mit Minderjährigen.

Nagold - Er hat im Internet Sex von erwachsenen Männern mit kleinen Mädchen angeschaut und auf seinen Computer heruntergeladen. In einer Tauschbörse verschickte er spezielle pornografische Filme und erhielt im Gegenzug verbotene Videos.

Das Amtsgericht Nagold verurteilte den Angeklagten aus dem Großraum Nagold zu einer Bewährungsstrafe von fünf Monaten. In der Verhandlung zeigte er Reue: "Wenn ich es könnte, würde ich das rückgängig machen." Wie lange das schon geht? Angefangen habe es vor fünf Jahren, beantwortete der Angeklagte die Frage des Richters. Normale sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen habe er auf Dauer langweilig gefunden. Geguckt habe er die unerlaubten Pornofilme und Bilder in seiner Wohnung und dort auch mit Gleichgesinnten gechattet.

Sechsjährige Tochter lebt bei der Mutter

Damals sei er noch verheiratet gewesen, seine Frau, von der er inzwischen geschieden ist, habe von seiner Obsession nichts mitbekommen. Richter Martin Link: "Und die jetzige Freundin?" Erzählt habe er ihr noch nichts, sondern nur Andeutungen gemacht. "Sie sollten sich ihr gegenüber offenbaren", empfahl der Richter nicht abzuwarten, bis sie es von anderer Seite erfährt.

Aus seiner Ehe stammt eine sechsjährige Tochter, die bei der Mutter lebt. Als das Jugendamt eingeschaltet wurde, wusste sie Bescheid. Der Kontakt des Angeklagten zur Sechsjährigen wurde untersagt. "Da fällt ein schwerer Schatten auf das Verhältnis zu ihrem Kind", schrieb der Amtsrichter dem Angeklagten ins Stammbuch.

Aufgeflogen war das Ganze, als der amerikanische Provider die deutschen Strafverfolgungsbehörden informierte, dass auf dem Rechner verbotene sexuelle Handlungen – 99 mit kleinen Kindern und 13 mit Jugendlichen – zu sehen seien. Die Polizei wurde eingeschaltet und der Computer bei einer Hausdurchsuchung im Frühjahr beschlagnahmt. Auf eine Rückgabe verzichtete der Angeklagte in der Verhandlung freiwillig.

Staatsanwältin Annette Schmid-Bart forderte in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten, die man zur Bewährung aussetzen könne, weil keine Vorstrafen vorlägen und der Angeklagte Reue gezeigt habe. Richter Link schloss sich dem Antrag an und setzte eine Bewährungszeit von drei Jahren fest. Außerdem muss der Verurteilte 2000 Euro an den Kinderschutzbund bezahlen und wird zwei Jahre lang unter Aufsicht eines Bewährungshelfers gestellt.