Ein 22-Jähriger ist wegen des Anbaus von 35 Cannabispflanzen verurteilt worden. Foto: dpa

22-Jähriger wegen des Anbaus von 35 Cannabispflanzen verurteilt. "Es war einfach nur Dummheit".

Nagold - "Es war einfach nur Dummheit", sagt der Angeklagte und schlägt die Augen nieder. Seine Reue kommt zwar keineswegs zu spät. Vor dem Nagolder Amtsgericht muss er sich an diesem Tag aber dennoch wegen unerlaubtem Anbau sowie Besitz von Betäubungsmitteln verantworten.

Insgesamt 35 Cannabispflanzen in zwei professionellen Aufzuchtanlagen sowie rund 240 Gramm Marihuana hatte die Polizei Anfang des Jahres in der Wohnung des 22-jährigen Aushilfsarbeiters sichergestellt. Dieser hatte die Gewächse kultiviert, um seinen Eigenbedarf an Drogen abzudecken. Eine "Schnapsidee", wie der Angeklagte vor Gericht betonte – zumal er dort kein Unbekannter ist.

Bereits 2011 war er wegen der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln zur Rechenschaft gezogen und zu zwei Wochen Arrest verurteilt worden. "Ihre damalige Verfassung war bedenklich", meinte Richter Martin Link. So habe er damals den Eindruck gehabt, dass der Angeklagte seinen Konsum nicht mehr unter Kontrolle hatte, er sei lust- und antriebslos gewesen. "Da war ihr Leben nicht unerheblich beeinträchtigt", sagte der Richter.

Entsprechend positiv überrascht zeigte Link sich deshalb von der gegenwärtigen Situation des 22-Jährigen, der mittlerweile einen Ausbildungsvertrag unterschrieben sowie mehrfach die Drogenberatung besucht hat. Zudem beteuerte der Angeklagte seinen Konsum komplett eingestellt zu haben.

Diese Aspekte sprachen nach Ansicht von Staatsanwältin Annette Schmid-Bart zwar durchaus für den Aushilfsarbeiter. Allerdings sah sie zum einen die Gefahr, dass der Angeklagte, ähnlich wie nach seiner Verurteilung im Jahr 2011, den Konsum wieder aufnehmen könnte. Zum anderen seien bei dem Angeklagten insgesamt etwa 460 Konsumeinheiten (diese bemessen sich nach dem Gehalt des Betäubungsmittelwirkstoffes THC, nicht nach der Menge an Marihuana) Marihuana konfisziert worden, was nahe an die so genannte "nicht geringe Menge" heranreiche. Diese sei bei 500 Einheiten erreicht und bedeute eine deutlich härtere Strafe. Deshalb forderte sie letztlich eine Freiheitsstrafe von vier Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden solle sowie eine Geldstrafe von 1000 Euro.

Der Verteidiger des 22-Jährigen unterstrich dagegen, dass die juristischen Konsequenzen seinen Mandanten völlig "umgekrempelt" und in seinem Entschluss zur Abstinenz gefestigt hätten. Zudem sei die Menge eher dem Zufall geschuldet gewesen, der Aushilfsarbeiter habe schließlich nicht wissen können, ob er einen "grünen Daumen" habe. Der Anwalt beantragte daher eine Geldstrafe.

Der Richter verurteilte den Angeklagten schließlich zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten auf Bewährung sowie zu einer Geldbuße in Höhe von 1000 Euro an den Bewährungshilfeverein. "Denn ich bin der Meinung, dass es gut für sie ist, wenn sie die Belastung einer Bewährungsstrafe im Genick haben", begründete Link seine Entscheidung. Der 22-Jährige solle sich dadurch bewusst werden, dass es so nicht mehr weitergehen kann. Zudem widersprach er der Einschätzung des Verteidigers, wonach die Menge an Betäubungsmitteln vom Zufall abhängig gewesen sei. Schließlich stelle es einen Unterschied dar, ob man eine Pflanze oder eine ganze Zucht kultiviere.