Vor dem Amtsgericht fand die 63-Jährige keine Gnade. Foto: Deck

Alkoholproblem bringt Rentnerin auf die schiefe Bahn. Zuletzt Diebstahl und Polizistenbeleidigung.

Nagold - Einen Vollstreckungsbeamten angegriffen, betrunken Auto gefahren, Polizisten beleidigt - und jetzt auch noch einen Diebstahl begangen: Das Amtsgericht Nagold hat eine 63-jährige Frau aus einer Nagolder Nachbargemeinde zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten ohne Bewährung verurteilt.

Die Angeklagte hat ein Alkoholproblem. Alle sieben Vorstrafen hängen damit zusammen. Am 13. April diesen Jahres kaufte sie in einer Nagolder Tankstelle drei Flaschen Rotwein. Sie habe sich für ein Ostergeschenk der Nachbarn bedanken wollen, erklärte die 63-Jährige in der Verhandlung. Weil die Getränke nicht bezahlt wurden, verständigte die Kassiererin das Polizeirevier und wurde von ihr daraufhin als "Drecksau" beschimpft. Den hinzugerufenen Polizeibeamten empfing die Rentnerin mit den Worten "Junger Scheißer". Weil die frühere Krankenschwester nach Schnaps roch, wurde sie zur Wache gebracht. Die durchgeführte Blutkontrolle ergab um 14.30 Uhr einen Alkoholgehalt von 2,4 Promille. Sie müsse bereits am Vorabend kräftig gebechert haben, vermutete Richter Martin Link.

"Trinken Sie regelmäßig Alkohol?" Nur am Wochenende bekam er zu hören. Und warum? Sie habe auf diese Weise versucht, ihre jahrelangen Probleme am Arbeitsplatz zu vergessen und weil ihre Tochter "ständig Geld von mir will". Daher rührten auch die Schulden von 30.000 Euro. Die Angeklagte hat sich sowohl bei der Mitarbeiterin der Tankstelle als auch beim jungen Polizisten für ihr Verhalten schriftlich entschuldigt. "Mein Verstand hat ausgesetzt, ich war nicht klar im Kopf" begründete die Rentnerin vor Gericht ihre Ausraster. Inzwischen habe sie Kontakt mit der Suchtberatungsstelle aufgenommen, bereits einige Termine wahrgenommen und bei der Krankenkasse einen Antrag auf stationäre Aufnahme in eine Entzugsklinik gestellt. "Die Kostenzusage liegt vor".

Für Staatsanwältin kam eine Geldstrafe nicht in Frage

Für Richter Link hätte die Frau das bereits viel früher machen müssen. Dass sie nicht wisse, was sie getan habe, nahm ihr Staatsanwältin Mona Medic nicht ab. Positiv bewertete sie, dass die 63-Jährige ihr Fehlverhalten eingeräumt und sich entschuldigt habe. Wegen ihrer vielen Vorstrafen und weil sie daraus keine Schlüsse gezogen habe, käme eine Geldstrafe nicht mehr infrage. In ihrem Plädoyer forderte sie sechs Monate Gefängnis. Verteidiger Peter Horacek machte geltend, dass seine Mandantin Reue zeige, den festen Willen gezeigt habe, von ihrer Sucht loszukommen und es sich bei dem Diebstahl in der Tankstelle nur um einen geringen Warenwert handelte, deshalb sollte man es bei einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu 20 Euro belassen.

Das Gericht verurteilte die 63-Jährige zu vier Monate Haft, nachdem zwei früher ausgesprochene Bewährungstrafen "nichts gebracht haben". Polizisten zu beleidigen, "die nur ihren Dienst tun", ginge gar nicht. Der Verteidiger ließ durchblicken, dass seine Mandantin das Landgericht Tübingen anrufen werde.