Die Polizei musste zu einem nächtlichen Einsatz an einer Tankstelle in Rottenburg ausrücken. (Symbolfoto) Foto: Marijan Murat/dpa

Ein 38-Jähriger randaliert in Rottenburg betrunken an einer Tankstelle und weigert sich, einen Platzverweis zu befolgen. Auch gegenüber der Polizei verhält er sich aggressiv. Vor Gericht muss er sich wegen seiner Taten verantworten.

Er ist verheiratet und Vater zweier Kinder, eines ist sogar noch ein Baby. Dennoch trinkt er regelmäßig zu viel Alkohol und geistert nachts durch Rottenburg – auf der Suche nach weiterem Hochprozentigem.

 

An einer Tankstelle kommt es dann an einem Juniabend des vergangenen Jahres zu einem delikaten Zwischenfall: Mit drei Promille randaliert der vor dem Amtsgericht Rottenburg angeklagte 38-Jährige an der Tankstelle und fordert am Nachtschalter noch mehr Alkohol. Der Tankstellenmitarbeiter rückt aber dem schwankenden und lallenden Mann nichts mehr raus und verweigert ihm weitere Alkoholika – egal in welcher Form – er geht sogar noch einen Schritt weiter und erteilt ihm Hausverbot. Der Angeklagte ignoriert den Platzverweis und bleibt am Schalter, rastet aus.

Daher alarmiert der Mitarbeiter die Polizei und wenige Minuten später ist auch eine Streife vor Ort. Daraufhin haut der Täter ab und versteckt sich auf einem nahe liegenden Gelände. Er ruft den Polizeibeamten zu: „Ich mache, was ich will.“ Daraufhin drohten im die beiden Polizisten Zwang an, forderten ihn auf, stehen zubleiben. Sie hielten ihn fest, um seine Identität zu klären.

Zu arbeiten ist sein erklärtes Ziel und er ist auch bereits in Behandlung wegen seiner Alkoholsucht. Dies ist Amtsgerichtsdirektor Stefan Fundel sehr wichtig – dies betont er auch in seiner Urteilsbegründung.

Die Erinnerung ist weg

Denn seit ungefähr zwei Jahren trinkt der Angeklagte sehr viel Alkohol, was an jenem besagten Abend sogar zum Filmriss führt – er kann sich an fast nichts mehr erinnern. Weder, dass ihm die Polizeibeamten Handschellen anlegten, noch dass er den Arm eines der Polizeibeamten wegschlug. Im Streifenwagen randaliert er, so dass das Polizeiauto innen beschädigt wird – diesen Schaden muss er vollumfänglich selbst bezahlen, satte 2000 Euro. Mitten in der Nach wacht er dann auf – in der Ausnüchterungszelle des Polizeireviers Rottenburg.

Richter Fundel wollte wissen, was vor dem Vorfall an der Tankstelle passiert war, und: „Wann hören Ihre Erinnerungen auf?“ Der Angeklagte erklärt, er sei mit einem Freund zur Tankstelle gegangen, man habe Bier gekauft – und es gab auch eine „grüne Flasche mit etwas Hochprozentigem. Ich weiß nicht mehr, wie es hieß, aber es hatte 40 Prozent Alkohol“. Und er meinte: „Ich muss wohl sehr besoffen gewesen sein, mit Sicherheit. Denn der Mann an der Tankstelle wollte mir keinen weiteren Alkohol mehr verkaufen.“

Richter Fundel machte dem Mann klar, dass in der Sache „auch eine Verurteilung wegen Vollrauschs in Betracht kommt“. An der Tankstelle und auch auf dem Polizeirevier habe er gegen die Vollzugsbeamten Widerstand geleistet.

Urteil fällt mild aus

Vier Polizeibeamte sagten im Prozess aus – den Täter verurteilte Fundel schließlich zu einer Strafe wegen des Angriffs auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Bedrohung. Die Staatsanwaltschaft forderte sechs Monate Haft, die zur Bewährung ausgesetzt werden, da der Angeklagte nicht vorbestraft ist. Zudem 120 Stunden gemeinnütziger Arbeit

. Richter Fundel entschied angesichts des Alkoholwertes von drei Promille recht milde. Der Täter bekam von ihm drei Monate auf Bewährung, wobei die Bewährungszeit aber drei Jahre andauert. Zudem hat er den Schaden am Polizeiwagen zu zahlen, ebenso die Kosten des Verfahrens. Er muss eine Entziehungskur machen und 80 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten beim Verein „Schwitzen statt sitzen“.