Region - Wer kennt das Problem nicht: In jedem Verein beklagt man sich, dass keine jungen Mitglieder nachkommen. Dieses Problem betrifft aber auch die Hilfsorganisationen und vor allem die Feuerwehr. Landesweit sucht das Innenministerium bereits mit einer Werbekampagne Nachwuchs. 

Bei der Kampagne setzt das Ministerium auf junge und ansprechende Themen. Über die Landesfeuerwehrschule können Plakate und Flyer bestellt und verteilt werden, auf denen man Feuerwehrmädels beim Fußball oder einen Feuerwehrjungen an der Spielzeug-Rennbahn mit dem Feuerwehrauto sieht. Doch haben die Feuerwehren in unserer Region das überhaupt nötig?

Einzige vereinsähnliche Struktur

Frank Jahraus, Kreisbrandmeister aus Freudenstadt, ist der Ansicht, dass man nie genug Nachwuchs haben könne. Der Kreis Freudenstadt habe 600 Jugendliche, wovon 35 im Jahr 2018 neu dazugekommen sind.  Dass der Kreis ländlich geprägt ist, sieht er als positiven Aspekt - man habe vielerorts die Feuerwehr als einzige vereinsähnliche Struktur. Jahrhaus findet die Werbekampagne zwar eine gute Idee, ist aber der Meinung, dass persönliche Werbung viel wichtiger sei, was die Beitrittszahlen belegen können. Im Kreis Calw könne man laut Kreisbrandmeister Hans-Georg Heide auf ebenso gute Zahlen blicken. In den Verschiedenen Jugendfeuerwehren sei die Mitgliederzahl in den letzten Jahren relativ konstant bei rund 650 Jugendlichen

Mein Arbeitgeber erlaubt mir nicht zu Einsätzen zu fahren?

Im Zollernalbkreis wird ebenfalls auf die persönliche Werbung gesetzt. Auf öffentlichen Veranstaltungen wie dem Frühlingsfest in Albstadt oder auf der Bildungsmesse "Visionen" würde für die Arbeit als freiwilliger Helfer geworben.

Aktive Werbung in allen Bereichen

Der Zollernalbkreis habe die Werbekampagne des Innenministeriums dazu genutzt, Quereinsteiger anzusprechen. Vom Landratsamt wurden den Gemeinden Prospekte aus der Kampagne zur Verfügung gestellt. Mit gutem Beispiel voran geht die Feuerwehr in Albstadt. Stadtbrandmeister Michael Adam ist der Meinung, dass aufwendige Werbemaßnahmen durchaus ein positives Bild der Feuerwehr in der Bevölkerung zeichnen, aber die direkte Ansprache von Jugendlichen die "immer noch erfolgreichste Methode" sei. 

Die Feuerwehr Albstadt setze sich deswegen auch dafür ein, Schulen und Kindergärten zu besuchen oder in die Wache einzuladen. Auf dem Ferienwaldheim veranstaltet sie jährlich eine große Wasserschlacht und auch bei öffentlichen Veranstaltungen würde direkt auf die Menschen zugegangen. So habe man im Jahr 2018 acht neue Mitglieder in den Jugendabteilungen begrüßt.

In der Philipp-Matthäus-Hahn-Schule in Balingen gibt es zudem seit zwei Jahren die Feuerwehr Grundausbildung als Schulfach, wo die Schüler als Zielgruppe angesprochen werden. Hier wird wie in jedem anderen Unterrichtsfach Theorie und Praxis verbunden, um neue, bereits fertig ausgebildete Mitglieder für die Feuerwehr zu bekommen.

Nachwuchs wird benötigt

Den Nachwuchs kann die Feuerwehr gut gebrauchen, denn laut Frank Jahraus, fehle es bei den aktiven Mitgliedern an Motivation. Von 2070 Feuerwehrmännern im Kreis Freudenstadt würden einige weiter weg arbeiten und daher habe man am Tag nie die volle Einsatzkraft. Auch im Zollernalbkreis besteht dieses Problem der Verfügbarkeit. Dies würde durch ein gemeindeübergreifendes Ausrückekonzepte kompensiert.

Michael Adam sehe das gleich: Zwar verliere die Feuerwehr auch Einsatzkräfte - etwa durch Wegzug oder Arbeitsplatzwechsel - dieser Verlust werde aber durch den Nachwuchs ausgeglichen. 

Dass in Calw ebenfalls ein Problem der Einsatzbereitschaft besteht, ist auch Hans-Georg Heide bekannt, der für die nächsten Jahre auf eine schlechte Prognose des Landesverbands hinweist: Altersbeding sollen in den nächsten fünf Jahren rund 25 Prozent der aktiven Feuerwehrleute wegfallen. Daher sei der Nachwuchs dafür sehr stark benötigt.

In den Jugendfeuerwehren wird den Kindern und Jugendlichen nicht nur der Beruf des Feuerwehrmanns nahegebracht. Es geht auch um wichtige soziale Aspekte gemäß dem Motto "KaReVeTo" - Es beschreibt die Kombination aus Kameradschaft, Respekt, Verantwortung und Toleranz. Die beste Voraussetzung also, um später anderen Menschen zu helfen, wenn sie mit 17 Jahren in die aktive Ausbildung übergehen dürfen, um dann mit 18 Jahren in die aktive Feuerwehr nachzurücken.

Info: Aufgaben, Rechte und Pflichten als Feuerwehrmann

Als Angehöriger der freiwilligen Feuerwehr hat man einige Aufgaben, Pflichten und Rechte. Diese sind im Landesfeuerwehrgesetz (LFWG) einheitlich geregelt. Doch was steht da drin?

In die Einsatzabteilungen der Feuerwehr können Personen als ehrenamtlich Tätige aufgenommen werden, die das 17. Lebensjahr vollendet haben. Sie dürfen jedoch erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres an Einsätzen teilnehmen.
Außerdem müssen Bewerber den "gesundheitlichen Anforderungen des Feuerwehrdienstes gewachsen" sein, "geistig und charakterlich [...] geeignet" sein und sich zu einer längeren Dienstzeit bereiterklären. Außerdem dürfen sie nicht wegen Brandstiftung verurteil sein. Nach einer Probezeit von zwölf Monaten gelten sie als aktives Mitglied. Das aktive Mitglied hat sich an folgende Aufgaben, Rechte und Pflichten zu halten.

Aufgaben: "Retten. Bergen. Löschen. Schützen."

Das sind die vier Aufgaben einer (freiwilligen) Feuerwehr, die alle Tätigkeiten umfassen:

Retten: Abwendung einer Lebensgefahr von Menschen durch Sofortmaßnahmen (Erste Hilfe).

Bergen: Das Bergen von Sachgütern, toten Unfallopfern oder Tieren.

Löschen: Bei "Abwehrendem Brandschutz" werden Brände mit Hilfe spezieller Ausrüstung bekämpft.

Schützen: Vorbeugender Brandschutz durch Brandsicherheitswachen, konsequente Brandschutzerziehung in der Bevölkerung, um auf Gefahren aufmerksam zu machen und richtiges Verhalten in Notsituationen aufzuzeigen.

Rechte

Nehmen ehrenamtlich tätige Feuerwehrleute während der Arbeits- oder Dienstzeit an Einsätzen oder an der Aus- und Fortbildung teil, sind sie für die Dauer der Teilnahme von der Arbeits- oder Dienstleistung freigestellt. Dies gilt auch für eine angemessene Ruhezeit nach Einsätzen. 

Die Teilnahme an Aus- und Fortbildungslehrgängen ist dem Arbeitgeber oder Dienstherrn rechtzeitig mitzuteilen. Eine Kündigung oder Entlassung aus einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis, eine Versetzung an einen anderen Beschäftigungsort und jede sonstige berufliche Benachteiligung aus diesem Grund sind unzulässig.

Außerdem erhalten sie auf Antrag die, durch die Ausübung des Dienstes einschließlich der Teilnahme an der Aus- und Fortbildung, entstehenden notwendigen Auslagen und den nachgewiesenen Verdienstausfall ersetzt.

Zur Erfüllung der Aufgaben der Feuerwehr können auf Grund des Landesfeuerwehrgesetzes Gesetzes die Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes), die Berufsfreiheit (Artikel 12 Abs. 1 des Grundgesetzes), die Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) und das Eigentum (Artikel 14 des Grundgesetzes) eingeschränkt werden. Im Brandfall hat die Feuerwehr also das Recht in eine Wohnung einzudringen oder Eigentum (Autos, Motorräder) zur erfolgreichen Rettung zu beschädigen.


Pflichten

Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Feuerwehr sind verpflichtet, am Dienst einschließlich der Aus- und Fortbildung regelmäßig pünktlich teilzunehmen, bei Alarm sich unverzüglich zum Dienst einzufinden und den dienstlichen Weisungen der Vorgesetzten nachzukommen. Dabei müssen sie sich jedoch ebenfalls an die Straßenverkehrsordnung halten, wie alle anderen Verkehrsteilnehmer auch.

Im Dienst müssen sie ein vorbildliches Verhalten zeigen und sich den anderen Angehörigen der Feuerwehr gegenüber kameradschaftlich verhalten. Die ihnen anvertrauten Ausrüstungsgegenstände und Einrichtungen gewissenhaft pflegen und sie nur zu dienstlichen Zwecken benutzen. Außerdem gilt natürlich für Mitglieder der Feuerwehr, wie auch aller anderer Hilfsorganisationen eine Verschwiegenheitspflicht.

Frage-Antwort: Was ist wenn...?

Was ist wenn ich Höhenagst habe und nicht auf die Drehleiter möchte?
Was ist wenn ich keine toten Unfallopfer sehen kann?

In solchen Fällen sind die Mitglieder der Feuerwehr von der Aufgabe oder dem jeweiligen Einsatzdienst befreit. Es handle sich laut LFWG dabei um die Wahrung des eigenen Wohlbefindens, welches bei jedem Einsatz im Vordergrund stehen muss. Eigenschutz gehe immer vor Fremdsicherung.

Was ist wenn ich die verunfallte Person privat kenne?

Sollten persönliche Angehörige betroffen sein, ist der Einsatzleiter verpflichtet, den Kameraden der Unfallstelle zu verweisen.

Mein Arbeitgeber erlaubt mir nicht zu Einsätzen zu fahren?

Für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr gelten – anders als bei anderen Ehrenämtern – besondere Regeln, weil sie eine wichtige Grundversorgung für die Allgemeinheit sicherstelle. Mein Arbeitgeber muss sich also mit der Tätigkeit bei der Feuerwehr abfinden. Ob er will oder nicht. Trotzdem darf ich deshalb nicht beruflich benachteiligt werden.

Bekomme ich eine Aufwandsentschädigung?

Der Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg schlägt als Aufwandsentschädigung einen Stundensatz zwischen 8 und 15 Euro vor. Diese Entschädigung obliegt jedoch der jeweiligen Stadt oder Gemeinde.

Wo kann ich mich über die Feuerwehr informieren?

Wenn Interesse am Ehrenamt bei der Feuerwehr besteht, kann man sich direkt an die zuständige Stadt oder Gemeinde wenden. Diese kann Info-Material weitergeben und über Kontaktmöglichkeiten informieren. Der Landesfeuerwehrverband weist außerdem darauf hin, dass der Notruf 112 keine Info-Hotline ist.