Kommunales: Eigentümer sollen mehr Möglichkeiten zur Schaffung von weiterem Wohnraum in bestehenden Gebäuden erhalten
Die Stadt Schömberg will mehrere Bebauungspläne ändern, um den Eigentümern mehr Möglichkeiten zum Ausbau ihrer Gebäude zu gewähren. Der Gemeinderat soll an diesem Mittwoch ein Planungsbüro mit den Änderungen beauftragen.
Schömberg. Das Thema Nachverdichtung in bestehenden Wohngebieten ist politisch durchaus gewollt, um weitere Bauflächen auf der grünen Wiese einzusparen. Dass es damit aber durchaus auch Probleme geben kann, immer natürlich auch abhängig vom jeweiligen Standort des Gebäudes, hat erst kürzlich ein Bauherr in Schörzingen zu spüren bekommen, der hohe Auflagen für sein Bauprojekt erfüllen musste – etwa einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan.
Auch Häuslesbesitzer in anderen Baugebieten, etwa im Kochenwinkel, haben mit geplanten Ausbauten aufgrund der bislang geltenden Bebauungspläne Schwierigkeiten mit dem Bauamt im Landratsamt.
Um solchem Ungemach für die Zukunft vorzubeugen, erachtet die Stadtverwaltung die Änderung einiger der bestehenden Bebauungspläne im Gesamten als das geeignetste Mittel.
Der Gemeinderat hatte im Juli daher beschlossen, für die vier Baugebiete Brühlen, Gassen, Kochenwinkel und Ob Gassen in Schömberg die bisher vorgeschriebene eingeschossige Bauweise auf eine zweigeschossige Bauweise und die Möglichkeit zum Ausbau des Dachs auszuweiten, um den Eigentümern mehr Möglichkeiten zur besseren Ausnutzung ihrer Gebäude und zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum zu bieten. Außerdem sollen in diesen Gebieten künftig grundsätzlich Doppelhäuser zugelassen werden.
Die Verwaltung wurde vom Gremium daher beauftragt, einen Planer für die Bebauungsplanänderungen auszuwählen. Drei Büros wurden daraufhin um einen Honorarvorschlag gebeten mit dem Hinweis, dass zusätzlich zur Geschossigkeit gegebenenfalls an manchen Stellen auch eine Änderung der Baufenster oder sonstige Anpassungen sinnvoll sein könnten. Im Rahmen einer Bebauungsplanänderung sollten solche Dinge dann gleich mitgeplant und mit geändert werden.
Wie die Stadtverwaltung in der Sitzungsvorlage darlegt, soll das jeweils komplette Gebiet überprüft und entsprechende Vorschläge unterbreitet werden. Möglicherweise, so heißt es weiter, könnten auch angrenzende Bereiche, die bisher nicht überplant seien, mit in den Bebauungsplan einbezogen werden. Dies sei vor allem im Gebiet Brühlen denkbar.
Die Leiterin des Bauverwaltungsamts, Sabine Neumann, zieht nach der Ausschreibung dieses Fazit: "Alle drei Büros taten sich schwer mit einer Kalkulation, weil der tatsächliche Aufwand nur schwer vorhersehbar ist. Außerdem müssen die jeweiligen Bebauungspläne zunächst digitalisiert werden."
Die Honorarvorschläge der Planungsbüros sind nach Darstellung der Verwaltung nicht ganz vergleichbar, weil sie unterschiedliche Dinge beinhalteten. Die Büros würden außerdem von unterschiedlichen Verfahren ausgehen, was sich ebenfalls auf den Aufwand auswirke. So liegt das Angebot des ersten Büros bis rund 140 000 Euro, beim zweiten bei rund 63 000 Euro (ohne die Bereiche Brühlen und Kochenwinkel) und beim dritten bei rund 120 000 Euro.
Die Verwaltung, so Neumann, gehe davon aus, dass alle Bebauungsplanänderungen im beschleunigten Verfahren nach Paragraf 13a des Baugesetzbuchs erfolgen können. Dies müsse mit der Genehmigungsbehörde aber noch abgestimmt werden.
Die Bebauungsplanänderungen, so Neumann abschließend, könnten alle vier an das gleiche Büro vergeben werden, aber auch getrennt an verschiedene Büros.