Am Freitag gilt im Schwarzwald-Baar-Kreis eine nächtliche Ausgangssperre, die nun allerdings vom Landkreis verfügt wurde. Foto: Gollnow

Landkreis veröffentlicht Allgemeinverfügung. Landesweite Beschränkung ausgesetzt.

Das Landratsamt Schwarzwald-Baar hat am Donnerstag bekannt gegeben, dass ab Freitag im Landkreis weiterhin eine nächtliche Ausgangssperre gilt. Die landesweiten Ausgangsbeschränkungen wurden zunächst zum 11. Februar aufgehoben. Damit setzte das Land ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim um. Nun gelten diese Beschränkungen nur noch für Hotspots - wozu der Schwarzwald-Baar-Kreis zählt.

 

Schwarzwald-Baar-Kreis -  Das Land Baden-Württemberg hatte zuvor die Gesundheitsämter angewiesen, eine Ausgangsbeschränkung per Allgemeinverfügung zu regeln, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind. Für den Schwarzwald-Baar-Kreis liegen diese Voraussetzungen vor.

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Deshalb erlässt das Gesundheitsamt am Donnerstag, 11. Februar eine Allgemeinverfügung, wie in einer Mitteilung bekannt gegeben wurde. Demnach ist der Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder sonstigen Unterkunft in der Zeit von 21 bis 5 Uhr nur dann erlaubt, wenn triftige Gründe vorliegen. Die Ausgangsbeschränkung gilt ab Freitag, 12. Februar, 0 Uhr.

Landrat Sven Hinterseh erklärt in der Mitteilung: „Uns ist durchaus bewusst, dass wir mit der Ausgangsbeschränkung stark in die Grundrechte unserer Einwohnerinnen und Einwohner des Schwarzwald-Baar-Kreises eingreifen. Wir haben uns diese Entscheidung nicht leichtgemacht. Der Erlass des Landes Baden-Württemberg hat uns die Voraussetzungen für die Allgemeinverfügung vorgegeben, die wir derzeit alle erfüllen. In Anbetracht der jetzigen Fastnachtstage war es für uns von Bedeutung, dass wir den bis jetzt erzielten Erfolg der Eindämmung des Coronavirus und den nun sinkenden Zahlen nicht leichtfertig verspielen. Dennoch war es mir persönlich auch wichtig, dass wir die Ausgangsbeschränkung zeitlich eingrenzen.“

Nachdem der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH) die landesweite nächtliche Ausgangsbeschränkung außer Vollzug gesetzt hatte, galt die landesweit geregelte Ausgangsbeschränkung letztmals von Mittwoch, 10. auf Donnerstag, 11. Februar. Am Mittwoch, 10. Februar hat das Land beschlossen, dass für Corona-Hotspots Ausgangsbeschränkungen gelten sollen.

Das Ministerium für Soziales und Integration dazu: „Um jedoch die Unterschreitung des Schwellenwertes in allen Stadt- und Landkreisen zu erreichen, können nächtliche Ausgangsbeschränkungen auf lokaler Ebene dort erforderlich sein, wo die Inzidenzwerte bei über 50 Neuansteckungen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen liegen“. Der Inzidenzwert wird durch das Landesgesundheitsamt ermittelt und liegt für den Schwarzwald-Baar-Kreis bei 71,5 (Stand: 10. Februar 2021).