Um das Ampel-Budget rechtlich zu überprüfen, hat die Unionsfraktion eine Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den Nachtragshaushalt der Koalition angekündigt.
Berlin - Die Unionsfraktion hat eine Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen den Nachtragshaushalt der Ampel-Koalition angekündigt. CDU und CSU wollten das Budget „rechtlich überprüfen“ lassen und „Normenkontrollklage“ einreichen, sagte CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt am Dienstag in Berlin. Das Bundeskabinett hatte am Montag einen 60 Milliarden Euro schweren Nachtragshaushalt auf den Weg gebracht, mit dem in den kommenden Jahren Zukunftsinvestitionen im Bereich Klimaschutz und Digitalisierung finanziert werden sollen.
Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus (CDU) kritisierte die diesbezüglichen Pläne des FDP-geführten Bundesfinanzministeriums als „höchst bedenklich“. Er fügte hinzu: „Wir werden das verfassungsrechtlich überprüfen.“
Oppositionspolitiker: Umwidmung von Mitteln nicht verfassungskonform
Die Kritik der Union zielt auf den Plan der Ampel-Regierung ab, 60 Milliarden Euro für schuldenfinanzierte Investitionen in den Bereichen Klimaschutz und Digitalisierung beiseite zu legen; diese Mittel sollen aus bisher nicht genutzten Kreditermächtigungen des Bundestags für pandemiebedingte Mehrausgaben finanziert werden. Oppositionspolitiker monieren, dass die Umwidmung von Teilen dieser Mittel für den Kampf gegen den Klimawandel in den kommenden Jahren nicht verfassungskonform sei.
Bei einem Antrag vor dem Verfassungsgericht auf Normenkontrolle lässt der Antragssteller „die Verfassungsmäßigkeit einer Rechtsnorm unter allen in Frage kommenden Gesichtspunkten überprüfen“, wie es auf der Internetseite des Gerichts heißt. Der Antrag kann nur von der Bundesregierung, einer Landesregierung oder einem Viertels der Mitglieder des Bundestages gestellt werden. Bürgerinnen und Bürger sind nicht antragsberechtigt.
Beispiele für solche Normenkontroll-Beschwerden aus der jüngeren Zeit sind etwa die Verfahren zum ZDF-Staatsvertrag, zum Schwangerschaftsabbruch, zum Länderfinanzausgleich und zum Lebenspartnerschaftsgesetz.