Wenn psychisch auffällige Nachbarn ihre Umgebung schikanieren, sind Opfer und Polizei oft machtlos. Erst wenn es zu eindeutig dokumentierten Gewalttaten kommt, ist es möglich, strafrechtlich schuldunfähige Menschen in eine Psychiatrie einzuweisen. Foto: dpa

Nachbarschaftsstreitigkeiten kommen häufig vor. Doch besonders wenn psychisch auffällige Menschen ihre Umgebung schikanieren, stoßen Polizei und Justiz an Grenzen. Die Opfer fühlen sich im Stich gelassen. Das zeigt ein krasser Fall aus Göppingen.

Stuttgart/Göppingen - Eine ruhige Anwohnerstraße in Göppingen. Viel Grün, ein Spielplatz, gute Busanbindung. Die hübsche Wohnanlage am Ende der Sackgasse wirkt einladend. Eine Gegend, in der viele gerne wohnen wollten. Zumindest solange sie nicht wissen, wie dort der Alltag aussieht.

„Ich fühle mich meines Lebens nicht mehr sicher“, sagt eine Frau. Ihre Stimme bebt vor Erregung. So wie ihr geht es rund einem Dutzend Menschen dort. Grund ist eine Nachbarin, die psychische Probleme hat. „Sie terrorisiert seit Jahren die gesamte Umgebung“, klagt einer der Betroffenen. Zigfach ist die Frau deshalb angezeigt worden.

Die Liste der Vergehen ist lang: Reifen werden zerstochen, Waschmaschinen in den Gemeinschaftsräumen zerstört, zahlreiche Beleidigungen ausgesprochen, Scherben gestreut, um die Katzen einer Anwohnerin zu verletzen. Die psychisch Kranke verlässt ihre Wohnung nur mit einem Gürtel, an dem Pfefferspray und ein Messer hängen. Einen Nachbarn hat sie fälschlicherweise der Vergewaltigung bezichtigt. Vor einigen Monaten hat sie eine Nachbarin mit einem Teleskop-Schlagstock verprügelt. Sogar eine Morddrohung ist aktenkundig – öffentlich ausgesprochen in einer Bankfiliale und aufgezeichnet von den dortigen Kameras.

Passiert ist dennoch nichts. „Die Behörden lassen uns allein, keiner tut etwas“, klagt eine Anwohnerin. Wenn man die Polizei verständigen wolle, komme die nicht einmal mehr. Der Fall sei den Beteiligten offenbar lästig: „Da muss erst jemand umgebracht werden“, sagt ein Mann – und spricht das aus, was alle denken: „Es ist sehr schwer, noch die Nerven zu behalten.“

Die Polizei weist die Vorwürfe zurück: „Wir gehen jeder Anzeige nach, machen Vernehmungen und Nachbarschaftsbefragungen“, sagt Sprecher Rudi Bauer. Er räumt allerdings auch ein: „Das ist ein sehr schwieriges Thema, das bei uns mehrere Aktenordner füllt.“ Fälle wie diesen gebe es mittlerweile „auf jedem Polizeirevier“.

Der Grund dafür ist die gesetzliche Lage. Eine Einweisung in die Psychiatrie ist nur unter eng begrenzten Voraussetzungen möglich. „Es gab verschiedene Verfahren vor dem Amtsgericht“, sagt Michael Bischofberger, Sprecher der zuständigen Ulmer Staatsanwaltschaft. Dabei habe ein Gutachter attestiert, dass die Frau aufgrund ihrer psychischen Erkrankung nicht schuldfähig sei.

Das heißt aber nicht, dass sie eingewiesen wird. „Wenn jemand im schuldunfähigen Zustand Straftaten begeht, kann er dafür nicht bestraft werden. Untergebracht werden kann er aber nur, wenn der Gutachter feststellt, dass er für die Allgemeinheit gefährlich ist“, sagt Bischofberger. Das hat der Gutachter in diesem Fall verneint. Unter anderem deshalb, weil es für den Vorfall mit dem Schlagstock keine unbeteiligten Zeugen gebe. Für die Nachbarn bedeutet das: Die Frau kann ungestraft weitermachen, bis sie eindeutig ihre Gefährlichkeit beweist – also einen Menschen unter Zeugen verletzt.

„Wir haben immer ermittelt, aber uns sind die Hände gebunden“, sagt Bischofberger und räumt offen ein: „Strafrechtlich kann man da nicht helfen.“ Der Gesetzgeber sei in solchen Fällen streng, denn eine Einweisung in die Psychiatrie sei ein scharfes Schwert: „Sie kann bedeuten, dass man lebenslang dort bleibt.“

Der Göppinger Fall, so dramatisch er klingt, ist keine Einzelerscheinung. Terror in der Nachbarschaft ist weit verbreitet. „Allein bei mir tauchen jedes Jahr mehrere solcher Geschichten auf“, sagt Bischofberger. Oft gehe es dabei um Leute, die vorher nie straffällig geworden sind. Erst vor wenigen Wochen etwa ist ein unter Depressionen leidender Mann in Winnenden von einem Gericht in die Psychiatrie eingewiesen worden. Er hatte seine Medikamente abgesetzt und war immer tiefer in einen Dauerclinch mit seinen Nachbarn gerutscht. Der gipfelte darin, dass der 63-Jährige einen Anwohner krankenhausreif prügelte und ihn mit einem Stein erschlagen wollte. Ein anderer Nachbar griff ein und konnte das Schlimmste in letzter Sekunde noch verhindern.

Doch nicht immer sind psychische Erkrankungen im Spiel. Manche legen sich ohne einen solchen Hintergrund mit ihrer Umgebung an. Oder aus Altersgründen. „Je älter die Menschen werden, desto mehr solche Fälle gibt es. Häufig spielt Demenz eine Rolle. Dann werden auch Straftaten begangen“, weiß Staatsanwalt Bischofberger. Er erzählt von einem Fall, in dem ein dementer Mann aus nichtigen Gründen einem Nachbarn eine Schneeschaufel auf den Kopf geschlagen und ihn schwer verletzt hat.

Wie im Göppinger Fall fühlen sich die betroffenen Anwohner oft allein gelassen. Wenn Polizei und Staatsanwaltschaft nicht weiterhelfen, bleibt noch ein zweiter Weg. Auch die Gemeinde kann Schritte einleiten. Doch auch für sie gelten dieselben Maßstäbe. „Wir müssen in jedem Fall prüfen, ob eine akute Eigen- oder Fremdgefährdung vorliegt“, sagt Stefan Kinkelin vom Stuttgarter Ordnungsamt. Das übernimmt ein Amtsarzt. Hält er eine Einweisung für notwendig, stellt er einen Antrag beim Amtsgericht, das dann darüber entscheiden muss.

Allein beim Stuttgarter Ordnungsamt gehen jährlich über tausend Meldungen über psychisch auffällige Menschen ein. Gemeldet werden sie oft von Nachbarn oder Angehörigen, aber auch von der Polizei. Nicht alle der Betroffenen terrorisieren ihre Umgebung. Oft geht es darum, dass ihr Zustand Kontaktpersonen merkwürdig vorkommt oder sie Suizidgedanken äußern. Nach einer ersten Prüfung fahren Vertreter von Ordnungs- und Gesundheitsamt zu den Leuten hin und schauen sie sich an. „Das passiert bestimmt fünf-, sechsmal pro Woche“, sagt Kinkelin. Die wenigsten Betroffenen würden aber tatsächlich in die Psychiatrie eingewiesen: „Es gibt viele Vorstufen, etwa die Betreuung durch Sozialdienste.“

In der Göppinger Wohnsiedlung hoffen jetzt alle, dass eine Räumungsklage der Vermieterin dazu führt, dass die auffällige Nachbarin zumindest auszieht. Das würde das Problem allerdings nur an einen anderen Ort verlagern, wo alles von vorne losgehen könnte. Bis dahin leben die Anwohner in Angst. „Ich betrete die Gemeinschaftsräume im Keller nicht mehr allein“, sagt eine Frau. Eine andere will sich nun selbst bewaffnen, um sich im Notfall verteidigen zu können. Sie hat erst vor wenigen Tagen alle vier Autoreifen zerstochen vorgefunden. Die Polizei gerufen hat sie nicht. „Die helfen uns ohnehin nicht“, sagt sie verbittert.

Bedrohung durch psychisch kranke Nachbarn

Hintergrund Bedrohung durch psychisch kranke Nachbarn

Immer wieder muss die Polizei eingreifen, wenn psychisch auffällige oder verwirrte Menschen ihrer Nachbarschaft Straftaten androhen oder sie begehen. So beschwerten sich Anwohner am vergangenen Dienstag über laute Musik aus einer Wohnung in Schwieberdingen. Die Beamten stießen auf einen 39 Jahre alten Mann, der sich mit seinem Sohn in dem Mehrfamilienhaus aufhielt. Der Mann hatte offenbar Medikamente genommen und Alkohol getrunken und befand sich aufgrund privater Probleme in einer Ausnahmesituation. Er drohte, bei Betreten der Wohnung von einer Schusswaffe Gebrauch zu machen. Spezialkräfte konnten ihn schließlich widerstandslos überwältigen. In der Wohnung wurden Messer und Munition für Waffen gefunden.

In Stuttgart griff ein unter einer Psychose leidender Mann am selben Tag seinen Mitbewohner in einem Wohnheim an. Er schlang ihm wortlos ein Kabel um den Hals und zog zu, bis das Opfer zu Boden ging. Als der 41 Jahre alte Mann um Hilfe rief, schlug ihm der 31-Jährige einen Aschenbecher auf den Kopf und verließ das Zimmer. Das Opfer kam ins Krankenhaus, den Täter brachte die Polizei in die Psychiatrie.

Am 28. Dezember riefen die Hausmitbewohner eines verwirrten Mannes in Göppingen die Polizei. Der 52-Jährige drohte damit, das Haus anzuzünden. Um den mit Messer und einem Besenstiel Bewaffneten zu überwältigen, mussten die Beamten Pfefferspray einsetzen. (jbo)