In dem Prozess am Düsseldorfer Landgericht gab es allerdings keine eindeutigen Spuren oder Beweise, und Zeugen konnten sich nach der langen Zeit kaum erinnern oder verwickelten sich in Widersprüche. Das war den Richtern zu wenig, sie entschieden auf Freispruch.
Dieser Freispruch sei auf rund 100 Seiten rechtsfehlerfrei begründet, sagte der Vorsitzende BGH-Richter Jürgen Schäfer bei der Urteilsverkündung. Die Beweiswürdigung sei grundsätzlich Sache des Tatrichters und vom Revisionsgericht im Ergebnis hinzunehmen - selbst in Fällen, in denen ein anderer Schluss nähergelegen hätte. Damit steht dem Angeklagten nun auch eine Entschädigung zu.
Revision eingelegt hatte die Staatsanwaltschaft. Dass dies nicht allzu aussichtsreich sein dürfte, hatte sich bereits in der Karlsruher Verhandlung Ende November abgezeichnet. Damals hatte nicht nur die Verteidigung dafür plädiert, den Freispruch zu bestätigen, sondern auch die Bundesanwaltschaft. Sie tritt am BGH anstelle der Staatsanwaltschaft auf und muss sich der Revision nicht anschließen.
Schäfer sagte, unabhängig vom Ausgang sei in der Verhandlung noch einmal deutlich geworden, wie groß das Leid der Opfer sei. Ihr Leben sei von einer Sekunde auf die andere nicht mehr dasselbe gewesen.
© dpa-infocom, dpa:210114-99-18164/5
Kommentare
Artikel kommentieren
Bitte beachten Sie: Die Kommentarfunktion unter einem Artikel wird automatisch nach sieben Tagen geschlossen.