Ein Auto im Acker, hitzige Worte und ein leerer Reifen: Das Amtsgericht musste klären, ob Landwirte nach einem Fasnetumzug in Weigheim zu weit gingen oder zu Unrecht angeklagt wurden.
Versuchte räuberische Erpressung – mit diesem schweren Vorwurf sahen sich Vater und Sohn nach einem verbalen Streit in Weigheim konfrontiert. Einen solchen Verbrechenstatbestand sahen die Ermittlungsbehörden nach einem Vorfall, der sich im Zusammenhang mit einem Fasnetumzug abspielte.
Was war passiert? Ein heute 21-Jähriger hatte seinen wuchtigen Pick-up am Rande der VS-Ortschaft in einem offenbar frisch gesäten Acker in der Trossinger Straße geparkt, um als Mitglied eines Musikvereins an dem dortigen Umzug im Februar 2024 teilzunehmen.
Als er schließlich zu seinem Fahrzeug zurückkehrte, warteten dort ein 53-Jähriger und sein 27 Jahre alter Sohn. Die beiden Landwirte hatten sich über den Parkplatz des jungen Mannes echauffiert – auch, weil tiefe Spuren im Acker davon zeugten, dass er möglicherweise nicht nur dort geparkt, sondern zunächst durchgefahren war.
Der 53-Jährige habe – so lautet die Anklage – vor Ort vehement 200 Euro als Schadensersatz gefordert. Denn gemeinsam mit einem Kompagnon zeigte er sich wohl für den Acker verantwortlich und entsprechend verärgert über die tiefen Fahrspuren. Der 21-Jährige habe entgegnet, dass er nicht so viel Geld habe, und seinen Geldbeutel gezeigt, in dem sich lediglich fünf Euro befanden.
Hat er mit Schlägen gedroht?
Der Landwirt habe nach dem Schein gegriffen und – so behauptete die Staatsanwaltschaft – auch mit Schlägen gedroht, sollte der Pick-up-Fahrer nicht Geld rausrücken. Gleichzeitig machte sich Ermittlungen zufolge der Sohn am Reifen des Wagens zu schaffen und ließ dort Luft hinaus. Dieser soll den 21-Jährigen zudem beleidigt haben.
Noch bevor die Polizei zu der Streitigkeit hinzukam, machten sich Vater und Sohn aus dem Staub. Vor Gericht schilderte das Opfer, dass sich die Situation vor Ort „hochgeschaukelt“ habe – der 53-Jährige sei offensichtlich betrunken und zudem energisch und aggressiv gewesen. Zudem habe er sich zu Unrecht beschuldigt gefühlt. Durch den Acker sei er nicht gefahren.
Opfer fühlte sich nicht bedroht
Aber: Entgegen der Schilderung der Ermittler fühlte er sich nicht bedroht. „Ich hatte nicht das Gefühl, dass sie Streit suchen, um mir auf die Fresse zu hauen.“ Für die Verteidigung war damit klar, dass sich auf dem Weigheimer Acker keine versuchte räuberische Erpressung abgespielt habe.
Gleichwohl bestätigten die Angeklagten ihre Verärgerung über die Acker-Parker: „Da sind jedes Jahr Reifenspuren im Acker.“ Das betreffe auch Veranstaltungen in der dortigen Festhalle. Der 27-Jährige habe dem Fahrer einen kleinen Denkzettel verpassen wollen und deshalb Luft aus den Reifen gelassen.
Verteidigung fordert einen Freispruch
Trotz der entlastenden Aussage des Opfers hielt die Staatsanwaltschaft an ihrer Einschätzung fest: Das aggressive Einwirken auf den Fahrer hielt man für den Versuch einer räuberischen Erpressung. Da es sich um einen minderschweren Fall handele, genüge jedoch eine Geldstrafe. Die Manipulation des Reifens sah man als Sachbeschädigung.
Die Verteidigung war naturgemäß anderer Meinung: Der Vorwurf lasse sich nach der Beweisaufnahme nicht mehr aufrechterhalten. Die Verärgerung darüber, dass regelmäßig im Acker Schäden verursacht werden, „ist nicht strafbar, sondern nachvollziehbar“. Deshalb wurde für den Vater ein Freispruch gefordert, für den Sohn angesichts der eingeräumten Sachbeschädigung eine Geldstrafe.
Richter verurteilt die Selbstjustiz
Richter Christian Bäumler wollte den 53-Jährigen aber nicht straffrei davonkommen lassen. „Wer das Recht in die eigene Hand nimmt, für den wird es teuer“, erklärte er bei der Urteilsverkündung. Er sah einen versuchten Diebstahl beim Vater und eine Sachbeschädigung beim Sohn – und verhängte dafür jeweils eine Geldstrafe von 3000 Euro. „Eine Form der Selbstjustiz geht gar nicht“, machte Bäumler deutlich.