Das Verwaltungsgericht gab am Montag bekannt, wie hinsichtlich der Badwiese in Ettenheimmünster weiter verfahren werden soll.
Die genaue Begründung wird erst in drei bis vier Wochen folgen, das Urteil steht jedoch seit Montag fest: Die Klage gegen die Bebauung der Badwiese in Ettenheimmünster wurde vom Verwaltungsgericht Freiburg abgewiesen. Das bestätigte der Vorsitzende Richter am Verwaltungsgericht Klaus Döll auf Nachfrage unserer Redaktion.