Er hatte im Juli 2024 seinen Lastwagen trotz entsprechender Warnbeschilderung auf einem Bahnübergang bei Gutach zwischen schließende Schranken manövriert. Die folgende Kollision mit einem Zug sanktionierte das Amtsgericht mit einer Geldstrafe von 4800 Euro und sechs Monaten Führerscheinentzug.
Fahrlässigen gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr warf die Staatsanwaltschaft einem heute 50-jährigen Berufskraftfahrer aus der Ortenau am Mittwoch am Amtsgericht Wolfach vor. Im Juli 2024 war der Mann mit seinem Lastwagen auf einem Bahnübergang bei Gutach zwischen den schließenden Schranken steckengeblieben. Momente später wurde dieser von einem mit 20 Passagieren besetzten SWEG-Zug erfasst. Er habe Durchfahrtsverbots-Schilder missachtet und seine Fahrt im Bereich ob der Kirche fortgesetzt, obwohl die Straßenverhältnisse erkennbar nicht für einen Lastwagen geeignet gewesen seien, hielt Staatsanwalt Daniel Fehrenbach dem Angeklagten vor. Als er zurücksetzte, habe sein Lastwagen die Gleise blockiert und sei vom aus Richtung Hornberg mit 80 Stundenkilometern herannahenden Zug trotz einer Schnellbremsung des Lokführers erfasst worden.
Das Warnschild habe der Fahrer nicht gesehen
Damit habe er nicht nur 80 000 Euro Schaden am Zug verursacht, sondern auch Leib und Leben der Zuginsassen gefährdet. Seit 2004 arbeite er als Berufskraftfahrer, erklärte der gelernte Koch Richterin Ina Roser. Den Lastwagenführerschein habe er bei der Bundeswehr gemacht. „Das war jetzt der erste Zwischenfall – sonst hatte ich keinen Unfall gehabt, privat auch nicht“, versicherte er. Um das zu untermauern, legte Verteidiger Markus Reichel ein Schreiben der Spedition vor, bei der der Angeklagte seit Juli 2023 arbeitet. Darin werde dieser „als zuverlässiger Mitarbeiter beschrieben, den die Firma auch nicht verlieren möchte“. Im Fall eines Führerscheinentzugs bestünde „keine Möglichkeit, ihn anderweitig zu beschäftigen“. Am Unfalltag habe er die Adresse eines Kunden in Gutach ins Navigationsgerät eingegeben. „In der Richtung kenne ich mich nicht so aus“, sagte der 50-Jährige. „Das Schild habe ich nicht gesehen, als ich durchgefahren bin.“
Die Schranken seien offen gewesen, Warnsignale habe es nicht gegeben, also sei er über den Bahnübergang gefahren. Nach einer direkt folgenden Kurve, „da habe ich schon gedacht: Da stimmt was nicht, weil die Straße wird immer enger.“ Mit eingeschaltetem Warnblinker sei er vorsichtig rückwärts gefahren. „Während ich auf den Gleisen gestanden bin, gingen die Schranken vor und hinter mir runter. Signalzeichen habe ich keine gehört.“ Er habe versucht, schräg vorwärts an der einspurigen Schranke vorbei zu fahren. Fast habe er das geschafft, „dann hat mich der Zug hinten erwischt. Gott sei Dank ist niemandem etwas passiert“, betonte der Angeklagte. Warum er gegen den im November erlassenen Strafbefehl Einspruch eingelegt hatte? „Es stimmt nicht, wie es in der Anklage steht“, sagte der Mann. Darin werde ihm vorgeworfen, das Signal der Ampel am Bahnübergang missachtet zu haben. „Und das war nicht so. Als ich drüber gefahren bin, war die Schranke offen.“ Zudem gehe es um die Fahrerlaubnis, ergänzte Verteidiger Reichel. Die wäre mit dem Strafbefehl für sechs Monate entzogen worden. „Das ist das Mindeste, was wir machen müssen“, verwies Roser auf das Strafgesetzbuch. „Die Schwere dieses Unfalls spricht natürlich schon dafür.“ Zumal sie beim Angeklagten keine Selbstreflexion vernommen habe.
Zug und Bahnübergang wurden beschädigt
„Es war ein Augenblicksversagen, eine völlig inadäquate Verhaltensweise, sich dem Bahnübergang so zu nähern, zumal Schilder dastehen.“ Verteidiger Reichel ging mit den Tagessätzen konform. Eine Entziehung der Fahrerlaubnis sei nicht angemessen, bei Fahrverbot genügten ein bis drei Monate. Roser verurteilte den Mann zu 4800 Euro Geldstrafe und einem sechsmonatigem Führerscheinentzug. Der Staatsanwalt verwies auf vergleichbare Unfälle zwischen Autos. Bei Schäden von 10 000 Euro gehe es dort mit einem Fahrerlaubnisentzug „bei zehn Monaten los“. Den Einspruch beschränkte der Angeklagte auf die Rechtsfolgen, womit es für die Bemessung der Strafe bei 80 000 Euro Schaden blieb. Fehrenbach forderte eine Geldstrafe von 4800 Euro (80 Tagessätze zu 60 Euro) sowie Führerscheinentzug samt Sperre für sechs Monate.
Schäden
Im Nachgang hätten sich die Schäden am Zug auf 341 000 Euro summiert zuzüglich 1500 Euro am Bahnübergang. Das hatte Roser bei der Polizei erfragt.