Bei dem Unfall in St. Georgen ist ein Schaden von insgesamt rund 300.000 Euro entstanden. Foto: Polizeipräsidium Konstanz

Rund 300.000 Euro Schaden sind bei einem Unfall in St. Georgen entstanden, als eine 15-Jährige mit dem Auto in ein Autohaus gefahren ist. Wir klären auf, wer in solch einem Fall haftet.

Nach dem Unfall in St. Georgen im vergangenen Monat sind noch immer einige Fragen ungeklärt. Eine 15-Jährige hatte wohl den Mercedes ihres Vaters für eine gemeinsame Spritztour mit ihrer 16-jährigen Freundin ausgeliehen. Auf der Flucht vor der Polizei fuhr das Mädchen in das Schaufenster eines Autohauses.

 

Der Mercedes wurde durch einen ausgestellten Neuwagen im Autohaus-Schaufenster gestoppt. Es bleibt ein Sachschaden von insgesamt rund 300.000 Euro zurück. Die Polizei geht von 250.000 Euro Schaden am Gebäude sowie von insgesamt 50.000 Euro Schaden an den beteiligten Fahrzeugen aus.

Wer für Minderjährige im Straßenverkehr haftet

Doch wer übernimmt die Kosten, wenn Minderjährige ohne Fahrerlaubnis einen Verkehrsunfall verursachen? Wir haben uns bei einem Verkehrsrechtsanwalt aus Villingen-Schwenningen nach der Rechtslage erkundigt.

„Im deutschen Straßenverkehrsrecht haben wir eine Pflichtversicherung für Kraftfahrzeuge“, erklärt Markus Heimburger, Anwalt für Arbeits- und Verkehrsrecht. Er weiß: „Unabhängig, ob jemand berechtigt ist, das versicherungspflichtige Fahrzeug zu führen, haftet die Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug gegenüber dem Geschädigten.“

Gegebenenfalls könne die Haftpflichtversicherung laut Heimburger in solch einem Fall jedoch Regressansprüche gegenüber dem Schädiger, dem Unfallverursacher, geltend machen.

Gleich mehrere Anzeigen stehen im Raum

Ob das beim konkreten Vorfall in St. Georgen der Fall sein wird, ist nicht bekannt. Hohe Kosten sind nicht das Einzige, was nun auf die 15-Jährige und ihre Familie zukommen wird. Laut Daniel Brill, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Konstanz, wird der Fahrerin eine ganze Reihe von Straftaten vorgeworfen: Sie fuhr ohne Fahrerlaubnis und habe verschiedene Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung begangen.

Da die 16-jährige Mitfahrerin verletzt wurde, steht der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung im Raum. Und weil sie vor der Polizei flüchtete und nicht auf Anhaltesignale reagierte, könne der Fahrerin auch ein verbotenes Autorennen zur Last gelegt werden.