Ein 33-Jähriger muss sich unter anderem wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung dreier Menschen vor dem Balinger Amtsgericht verantworten.
Die Staatsanwaltschaft Hechingen hat laut einer Pressemitteilung gegen einen 33-jährigen deutschen Staatsangehörigen wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung dreier Menschen, der fahrlässigen Körperverletzung dreier weiterer Menschen und der Gefährdung des Straßenverkehrs Anklage zum Amtsgericht Balingen erhoben.
Dem Angeschuldigten wird demnach vorgeworfen, am 8. März diesen Jahres mit seinem hochmotorisierten Ford Mustang auf der B463 in einem zweispurigen Bereich auf Höhe Haigerloch zum Überholvorgang eines vor ihm fahrenden VW Transporters angesetzt zu haben, obwohl der Fahrer eines hinter dem Angeschuldigten fahrenden Mercedes bereits zuvor erkennbar zum Überholen angesetzt hatte und sich neben dem Fahrzeug des Angeschuldigten auf der linken Fahrspur befand.
Angeschuldigter verlor offenbar die Kontrolle über sein Fahrzeug
„Um seinen Überholvorgang gleichwohl unter grober Außerachtlassung der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt ausführen zu können, beschleunigte der Angeschuldigte seinen Ford Mustang extrem stark und lenkte diesen abrupt nach links, um noch vor dem Mercedes auf die linke Fahrspur zu gelangen“, heißt es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft Hechingen weiter.
Dies hatte zur Folge, dass der Angeschuldigte die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor und dieses ins Schleudern geriet. Hierbei stieß der Ford Mustang mit hoher Geschwindigkeit teilfrontal mit einem entgegenkommenden Ford Tourneo zusammen, dessen Fahrer ordnungsgemäß auf der Gegenfahrbahn fuhr.
„Durch die Kollision kamen der Fahrzeugführer sowie zwei Mitfahrer des entgegenkommenden Ford Tourneo ums Leben. Zwei weitere Mitfahrer des Ford Tourneo sowie die Beifahrerin des Angeschuldigten im Ford Mustang wurden durch den Unfall schwer verletzt“, heißt es.
Zahlreiche Rettungskräfte waren damals im Einsatz
Der Angeschuldigte hat sich laut Anklagebehörde bislang nicht zu den Tatvorwürfen eingelassen. „Die Staatsanwaltschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass das Urteil über die Strafbarkeit nur den Gerichten zusteht und dass der Angeschuldigte als unschuldig zu gelten hat, sofern ihm nicht durch rechtskräftiges gerichtliches Urteil seine Schuld nachgewiesen wurde“, ist in der Mitteilung zu lesen.
Wann das Hauptverfahren am Amtsgericht Balingen eröffnet wird, wie viele Prozesstage angesetzt sind und wie viel Zeugen gehört werden sollen, konnte das Amtsgericht Balingen noch nicht sagen, da die zuständige Richterin am Dienstag nicht im Haus war.
Der Unfall im März rief zahlreiche Rettungskräfte auf den Plan: Im Einsatz waren zwei Rettungshubschrauber, sieben Rettungswagen, vier Notärzte sowie ein Leitender Notarzt und ein Organisatorischer Leiter des Rettungsdienstes. Die Feuerwehr Haigerloch war mit 40 Einsatzkräften und sieben Fahrzeugen vor Ort.
Wenn es kracht, dann meistens heftig
Auch wurde nach dem Unfall unter die Lupe genommen, ob es sich bei dem Abschnitt mit zwei Fahrspuren bergauf und einer bergab um einen sogenannten Unfallschwerpunkt handelt.
Tatsächlich sind Unfälle auf der B463 zwischen der Abzweigung nach Gruol und der Abfahrt nach Haigerloch an der Stunzachbrücke nicht gerade an der Tagesordnung, wenn es aber kracht, dann durchaus heftig.