Bei seiner Trunkenheitsfahrt beschädigte der Angeklagte unter anderem das Werbeschild und Steinkörbe eines Autohauses bei Berneck. Foto: Köncke

Weil er nach einer langen Reihe von Vergehen auch noch betrunken einen Verkehrsunfall verursacht hatte, verurteilte das Nagolder Amtsgericht einen 32-Jährigen zu einer Haftstrafe.

Altensteig/Nagold - Die betriebliche Weihnachtsfeier endete für den Angeklagten im Dezember 2021 damit, dass er sich den Schlüssel eines Firmenfahrzeugs schnappte, in stark alkoholisiertem Zustand und ohne gültige Fahrerlaubnis auf der früheren Bundesstraße 28 in Richtung seiner Wohnung in Altensteig fuhr. In Ebhausen folgte ihm das Auto eines Lehrers, der vor Gericht aussagte, das Fahrzeug seines Vordermannes habe plötzlich abgebremst und Bordsteine gestreift, sei kurz auf die andere Straßenseite geraten und einen Grünstreifen entlang geschlittert. Vor der Abzweigung nach Berneck beschädigte der Kleintransporter mehrere Gabionen und das Werbeschild eines Autohauses und blieb nach dem Aufprall gegen eine Steinmauer stehen. Beide Fahrer stiegen aus. Der Angeklagte ging trotz Aufforderung, stehen zu bleiben, zu Fuß weiter.

Angeklagter leistet heftige Gegenwehr

Als ihm der ehrenamtliche Rettungssanitäter nachging und bei eventuellen Verletzungen Hilfe anbot, reagierte der 32-Jährige aggressiv und drohte mit Handgreiflichkeiten Daraufhin verständigte der Helfer die Polizei und den Rettungswagen. Als die Beamten vom Polizeirevier in Nagold eintrafen, beschimpfte sie der Angeklagte aufs Übelste. Beim Versuch, dem 32-Jährigen Handschellen anzulegen, stießen die Ordnungshüter auf vehemente Gegenwehr: Der 32-Jährige spuckte und schlug wild um sich. Die Polizisten forderten Verstärkung aus Horb und Freudenstadt an, und schließlich gelang es, dem Widerspenstigen mit vereinten Kräften Handfesseln anzulegen und ihn in einen Streifenwagen zu setzen. Auf dem Weg ins Nagolder Krankenhaus habe der Angeklagte weitere, überwiegend sexistische Beleidigungen von sich gegeben, sagten die Polizisten übereinstimmend aus und stellten Strafanträge.

Der diensthabenden Arzt stellte stellte um 22.05 Uhr einen Blutalkoholwert von 2,41 Promille fest.

Zurzeit in Therapie

Bewährungshelfer Daniel Wagner betonte in der Verhandlung, das aufsässige Verhalten und die Stimmungsschwankungen seines Schützlings hingen mit früherem Drogenkonsum und Alkoholabhängigkeit zusammen. Er habe dem 32-Jährigen geraten, sich deswegen – und weil dieser ihm offenbart habe, unter Depressionen zu leiden und suizidgefährdet zu sein – in eine psychiatrische Klinik einweisen zu lassen. Seit dem 20. Mai diesen Jahres befinde sich der Mann in einer sozialtherapeutischen Einrichtung der Erlacher Höhe im Rems-Murr-Kreis. Geplant sei, dass er dort sechs Monate bleibt.

Sozialprognose negativ

Ob er sich noch an das damalige Geschehen erinnern könne? "Ich hatte einen totalen Filmriss und Kontrollverlust", beantwortet der Angeklagte die Frage von Richter Martin Link. Das nahm ihm Staatsanwalt Maximilian Arokon so nicht hundertprozentig ab, sonst hätte er sich anders gebärdet. Nach drei gescheiterten Therapien und weil die letzte Bewährungsstrafe erst ein halbes Jahr zurückliege, sei das Ende der Fahnenstange erreicht und die Sozialprognose negativ. Sechs Monate Gefängnis lautete der Antrag des Anklägers. Außerdem müsse der Angeklagte wegen der Trunkenheitsfahrt längere Zeit auf den Führerschein verzichten.

Verteidigerin Nora Deufel sprach sich für eine Bewährungsstrafe aus - ohne konkret zu werden. Ihr Mandant bereue sein Verhalten, habe sich mehrfach öffentlich entschuldigt und möchte seine Therapie bei der Erlacher Höhe in Großerlach fortsetzen.

Sechs Monate Haft und Führerscheinsperre

Richter Link folgte indes dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilte den 32-Jährigen zu einer Haftstrafe von sechs Monaten. Außerdem darf ihm die Verkehrsbehörde vor Ablauf von 18 Monaten keinen Führerschein ausstellen. Polizisten zu beleidigen und anzuspucken – das gehe gar nicht. Und eine Freiheitsstrafe auf Bewährung mache nur bei einer günstigen Sozialprognose Sinn. Durch sein erneutes Fehlverhalten und den Bewährungsbruch sei das aber nicht der Fall. Bis zum Haftantritt könne der Arbeiter in der Erlacher Höhe bleiben und versuchen, sich zu stabilisieren.