Am dritten Verhandlungstag fällt das Rottweiler Landgericht sein Urteil. (Symbolfoto) Foto: denissimonov – stock.adobe.com

Das Landgericht Rottweil fällte am Dienstag das Urteil gegen die beiden Männer, die im September vergangenen Jahres in Oberndorf einen Schuhladen überfallen hatten. Die Täter müssen mehrere Jahre in Haft. Die psychischen Folgen für das Opfer waren beim Urteilsspruch ausschlaggebend.

Oberndorf/Rottweil - Beide Männer hatten das Schuhgeschäft überfallen, um sich Drogen zu kaufen. Seit mehreren Jahren leiden sie an einer Suchterkrankung und hatten auch zum Tatzeitpunkt unter dem Einfluss von Rauschmitteln gestanden. Der ältere Täter hatte die Verkäuferin mit einer Druckluftpistole bedroht, sie mit Kabelbindern gefesselt und in einem Hinterraum des Geschäfts eingesperrt, um 300 Euro aus der Kasse und Gegenstände im Wert von 750 Euro zu stehlen. Nachdem die Zeugen an den ersten beiden Verhandlungstagen ausgesagt hatten, standen nun am dritten Tag nur noch die Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung an.

Da nicht nachgewiesen werden konnte, dass die Luftdruckpistole zum Tatzeitpunkt geladen war, wurde den Tätern neben Freiheitsberaubung lediglich schwere räuberische Erpressung und schwerer Raub vorgeworfen. Hierbei liegt das Strafmaß niedriger als bei besonders schweren Fällen und beginnt bei drei Jahren Haft. Bei einer Tat mit geladener und funktionsfähiger Waffe beginnt es erst bei fünf Jahren.

Opfer leidet unter Folgen

Beim Überfall habe die Verkäuferin keine körperlichen Schäden erlitten. Doch unter den psychischen Folgen leide sie noch heute. Seit der Tat könne sie nicht mehr angstfrei arbeiten, gab die Staatsanwaltschaft die Aussagen des Opfers wieder. Jedes Mal wenn ein ihr unbekannter Kunde den Laden betrete, müsse sie eine Kollegin zu sich rufen. Auch heute fühle sie sich in ihrem eigenen Haus nicht sicher.

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Der jüngere Komplize habe vom Einsatz der Waffe von Anfang an gewusst. Der 31-jährige Täter hatte diese nach der Ankunft in Oberndorf aus seinem Auto mitgenommen. Der 29-Jährige habe dies vom Beifahrersitz aus beobachten müssen. Er sei dementsprechend mit deren Einsatz einverstanden gewesen.

Da bei beiden Tätern später zu Hause Drogen gefunden wurden, mussten sie sich zudem wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln verantworten. Beim 31-Jährigen kamen das unerlaubte Führen einer Waffe und weitere Delikte, wie Fahren ohne Fahrerlaubnis, hinzu. Die Staatsanwaltschaft forderte für ihn eine Haftstrafe in Höhe von fünf Jahren, für seinen Komplizen drei Jahre und zehn Monate. Die Verteidiger hingegen sahen bei beiden Tätern einen minder schweren Fall vorliegen. Zahlreiche Argumente würden für die Anwendung eines niedrigeren Strafmaßes sprechen, wie die Geständigkeit, die Reue der Täter, die geringe Beute und das Tatgeschehen selbst, bei dem die beiden beruhigend auf ihr Opfer eingeredet hatten.

Von Waffe nichts gewusst

Der Verteidiger des 29-Jährigen argumentierte zudem, dass dieser zu keinem Zeitpunkt vom Einsatz der Waffe gewusst habe und ihm daher nur einfacher Raub und einfache räuberischer Erpressung zur Last gelegt werden könne. Die Verteidiger forderten für beide Täter eine Obergrenze von drei Jahren Haft.

Dieser Forderung folgte das Gericht allerdings nicht. Wegen der psychischen Folgen, die das Opfer durch diese Tat erlitten habe, sah das Gericht von der Anwendung eines milderen Strafrahmens ab. Unter Berücksichtigung der mildernden Umstände verurteilte das Gericht den 31-jährigen Täter zu einer Haftstrafe von vier Jahren. Sein 29-jähriger Komplize erhielt drei Jahre und sechs Monate.

Aufgrund ihrer Suchterkrankung wurde die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Beide Täter gaben an, in ihrem Leben noch eine Wende schaffen und von den Drogen loskommen zu wollen. Der Richter richtete sich zum Schluss an die beiden: "Nutzen Sie die Chance der Therapie!"