Ein maskierter Mann überfiel am Sonntagabend das Café Wendland (Symbolfoto). Foto: © Maelgoa - stock.adobe.com

Ein Unbekannter hat am Sonntagabend ein Café in Calw überfallen und einen Angestellten bedroht. Wir haben nachgehakt, was dem Täter droht und was zu tun ist, wenn man selbst Opfer wird.

Sonntagabend gegen 22.45 Uhr. Ein Unbekannter betritt das Café Wendland in Calw. Er ist dunkel gekleidet, ist mit einer Sturmhaube maskiert, trägt eine Waffe – und fordert Geld.

 

Ein Mitarbeiter händigt ihm eine Geldbörse aus, der Räuber flieht entlang der Badstraße zu einem hellen Kleinwagen, fährt Richtung Ortsausgang davon.

Noch gibt es keine konkreten Hinweise auf den Täter. Doch die „Ermittlungen sind derzeit voll im Gange“, erklärt Benjamin Koch, Leiter der Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit beim Polizeipräsidium Pforzheim, auf Anfrage unserer Redaktion am Dienstag.

Bewaffnung des Täters noch nicht ganz klar

Momentan würden alle erforderlichen Beweismittel gesichert und zusammengetragen. Auch Zeugenvernehmungen stünden aktuell noch aus, die unter anderem „den Tatablauf und die Bewaffnung des Täters klären sollen“, so Koch.

In einer Mitteilung am Montag hatte die Polizei von einem „messerartigen Gegenstand“ berichtet, den der Täter bei sich geführt habe.

Zeugen, die etwas Verdächtige bemerkt haben, auch im Hinblick auf die Flucht des Täters zu Fuß oder später mit einem Fahrzeug, werden gebeten, sich beim Kriminaldauerdienst unter der Telefonnummer 07231/1 86 44 44 zu melden.

Mehrere Jahre Haft drohen

Wird der Täter geschnappt, erwarten ihn gravierende Konsequenzen. „Nach derzeitigem Ermittlungsstand besteht der Verdacht der schweren räuberischen Erpressung“, erklärt der Leiter der Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit.

Es handle sich dabei um einen sogenannten Verbrechenstatbestand. Die Mindestfreiheitsstrafe hänge davon verschiedenen Faktoren ab – etwa ob und mit was genau der Täter bewaffnet war. Die Strafe reicht dabei von einem bis zu zehn Jahren oder sie beginnt sogar erst bei einem Strafmaß von fünf Jahren Freiheitsstrafe.

Auf die Forderungen eingehen

Doch was tun, wenn man selbst Opfer eines Überfalls werden sollte? „Eine allgemeingültige Aussage erscheint schwierig, da jeder Sachverhalt individuell zu bewerten ist“, meint Koch dazu. „Gerade dann, wenn unvermittelt mit Gewalt gedroht wird und möglicherweise der Täter bewaffnet ist“, sei es ratsam, auf die Forderungen einzugehen und Wertgegenstände auszuhändigen.

„Im Nachgang ist unmittelbar via Notruf die Polizei zu informieren“, erklärt der Sprecher. Generell gebe es zudem eine Reihe an Ratschlägen.

Trug er eine Brille? War er tätowiert?

So gelte es, sich Aussehen und Bekleidung des Täters sowie besondere Merkmale einzuprägen. Trug er eine Brille? War er tätowiert? Wie sahen die Haare aus? Wie und wohin ist er geflüchtet? Wie war der Täter bewaffnet, wie lief alles ab?

Sollte jemand in der Nähe gewesen sei, sollten diese Personen gebeten werden, als Zeugen zu helfen und deren Personalien notiert werden.

Sicherheitsgefühl erhöhen

Wer bei einer Tat verletzt wird, solle dies medizinisch behandeln und dokumentieren lassen. Das könne sowohl im Strafverfahren als auch bei der Durchsetzung der eigenen Interessen (wie Schmerzensgeld, oder Verdienstausfall) als Beweismittel helfen.

Gab es mit dem Täter Körperkontakt, sollte die betroffene Körperstelle oder die Kleidung nicht gewaschen werden, um keine Spuren zu verwischen. Wer den Täter durch Gegenwehr selbst verletzt hat, solle auch diese Spuren sichern lassen.

Um generell das Sicherheitsgefühl im öffentlichen Raum zu verbessern, rät die Polizei, die Umgebung aufmerksam wahrzunehmen und auf das eigene Bauchgefühl zu achten. Es warne instinktiv vor bedrohlichen Situationen.

Provokation und körperliche Konfrontation vermeiden

Wenn möglich, gelte es Abstand zu halten, sich so früh wie möglich von bedrohlichen Situationen zu entfernen und an einen sicheren Ort zu begeben (etwa die Straßenseite oder das U-Bahn-Abteil wechseln, Kioske, Geschäfte, Restaurants aufsuchen).

Nicht zuletzt sollte die provozierende Person gesiezt werden, damit Außenstehende wissen, dass es sich um keine private Streitigkeit handelt. Verbale Provokation und körperliche Konfrontation sollten vermieden werden, unbeteiligte Personen gelte es direkt anzusprechen („Hallo, Sie mit der grünen Jacke…“), die Situation zu beschreiben und Hilfe einzufordern. In einer Notsituation sollte die Polizei über 110 gerufen und Strafanzeige erstattet werden.

Der Täter

Der Gesuchte
ist 20 bis 25 Jahre alt und 1,70 Meter groß. Er hat eine sportliche, schlanke Figur, helle Hautfarbe und dunkle Augen. Er trug schwarze Kleidung mit weißer Aufschrift, dunkle Schuhe mit dickem Profil und führte einen Rucksack oder eine Umhängetasche mit sich. Über das Gesicht hatte er eine Sturmhaube gezogen. Laut Polizei sprach der Mann mit ortsansässigem Dialekt. Momentan könne jedoch weder bestätigt noch dementiert werden, ob es sich um schwäbische Aussprache gehandelt haben könnte.